Ausreise mit Hindernissen

Ost-Lockdown mit Beschränkungen für Fahrten in andere Bundesländer.
wien Die Osterruhe in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland bringt auch Beschränkungen für die Ein- und Ausreise. Die drei betroffenen Bundesländer dürfen nämlich nur aus bestimmten Gründen verlassen oder betreten werden. Es handelt sich um die bekannten Ausnahmen der Ausgangsbeschränkungen. Diese gelten in den östlichen Bundesländern den Plänen zufolge bald ganztägig, im Rest Österreichs wie gehabt von 20 bis 6 Uhr.
Bestimmte Gründe
Die Aus- und Einreise aus den drei Ländern wäre nur für die Abwendung einer unmittelbaren Gefahr, aus beruflichen Gründen oder zur Hilfeleistung oder zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens möglich. Eine Kleider-Shopping-Reise von Niederösterreich nach Oberösterreich ist nach dem entsprechenden Verordnungsentwurf also nicht gestattet. Will etwa ein Student aus Wien seine Eltern in Vorarlberg besuchen, ist das hingegen kein Problem, da dies zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse zählt. Während der Ausgangsbeschränkungen, die in Vorarlberg in der Nacht gelten, darf aber nur eine einzelne Person einen anderen Haushalt treffen. Fahrten zum Nebenwohnsitz bleiben erlaubt.
Wegen hoher Infektionszahlen und ausgelasteter Intensivstationen müssen in den östlichen Bundesländern bald der Einzelhandel und körpernahe Dienstleister schließen. Nur Geschäfte des täglichen Bedarfs bleiben offen. Die Osterruhe sollte den ursprünglichen Plänen zufolge von 1. bis 6. April gelten. Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) informierte am Montag, dass der Lockdown bis zum 11. April in der Bundeshauptstadt verlängert wird. Das werde der Bund eigens verordnen, erklärte Ludwig weiter. Ob Niederösterreich und das Burgenland ähnlich verfahren, war am Montagabend zu Redaktionsschluss offen. VN-RAM
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