Gericht: Ex-Banker (75) zu Haft verurteilt

Vorarlberg / 30.03.2021 • 21:23 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Gericht: Ex-Banker (75) zu Haft verurteilt
Der 75-jährige Angeklagte bekannte sich von Beginn an für nicht schuldig, verwickelte sich aber laufend in Widersprüche. VN/GS

585.000 Euro veruntreut: Zwei Jahre Gefängnis teilbedingt für Pensionisten.

Feldkirch „Es ist ein sehr außergewöhnlicher Prozess“, stellt Richter Thomas Wallnöfer klar. „Weil die Beteiligten, die dazu Aussagen machen könnten, bereits verstorben sind. Alle außer ihnen“, spricht er den 75-jährigen Angeklagten vor ihm an.

Der beschuldigte Pensionist und ehemalige Bankangestellte stand laut Anklage mit einem deutschen Bekannten seit Jahrzehnten in einer geschäftlichen Beziehung. In den Jahren 1997 bis 2016 sollen dem damaligen Banker von dem Deutschen insgesamt 640.000 Euro anvertraut worden sein. „Es ging dabei um Investitionen für die Verwirklichung eines Fischzuchtprojektes in Vorarlberg“, begründet der Angeklagte.

Bargeld in Kuverts

Doch die Mittel wurden seltsam gehandhabt. Der Vorarlberger habe das Geld im Laufe der Jahre in Tranchen persönlich ausgefolgt bekommen, und zwar Bares in simplen Kuverts. Und zwar heimlich, denn: „Mein Partner wollte seine Vermögenswerte vor seiner Frau verbergen“, begründet der 75-Jährige.

Dem Pensionisten wird vorgeworfen, von den insgesamt 640.000 Euro 585.000 Euro in die eigenen Taschen gesteckt zu haben. Was der Ex-Banker vehement leugnet. „Ich habe ihm alles zurückgegeben“, beteuert er. Einen Teil von den Kuverts hätte er im Schließfach einer Bank in Konstanz verstaut, einen anderen im privaten Safe eines vertrauten Kunden. Dieser Kunde, der ein wichtiger Zeuge wäre, ist allerdings ebenso wie der deutsche „Geschäftspartner“ inzwischen verstorben.

Nun bringt es Privatbeteiligtenvertreterin Rechtsanwältin Anita Einsle auf den Punkt: „Die Tochter des Geschädigten hatte nach dessen Tod seine Wohnung durchforstet und stieß auf höchst zweifelhafte Dokumente aus dieser Geschäftsbeziehung. Der Krimi begann.“ Fest steht laut Anklage, dass von den Kuverts – geschweige von deren Inhalt – keine Spur mehr vorhanden ist. Einsle sowie die Staatsanwaltschaft gehen davon aus, dass der Pensionist, der mittlerweile insolvent ist, das Geld für sich verwendet hatte.

Widersprüche

Das ist aufgrund des Ablebens der beiden Zeugen zwar nicht ohne Weiteres beweisbar, doch bereits in den Einvernahmen durch das Landeskriminalamt und auch jetzt vor Gericht verwickelte und verstrickte sich der 75-Jährige laufend in Widersprüche. Der Schöffensenat spricht den Angeklagten im Sinne der Anklage für schuldig. Er wird wegen des Verbrechens der Veruntreuung zu 24 Monaten Haftstrafe verurteilt, 16 davon auf Bewährung. Außerdem muss er 305.000 Euro Privatbeteiligtenzuspruch an die Tochter des Verstorbenen bezahlen. Der Verurteilte erbat sich Bedenkzeit.