Telemedizin wird breit ausgerollt

Vorarlberg / 30.03.2021 • 14:35 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Telemedizin wird breit ausgerollt
Einiges an medizinischer Versorgung wird künftig auch in Vorarlberg digital möglich sein. APA

Vertrag zwischen ÖGK und Ärztekammer. Start ist am 1. April 2021.

dornbirn Schon vor der Pandemie haben einige wenige Ärzte im Land die Telemedizin praktiziert. Nun soll die digitale Patientenversorgung breiter ausgerollt werden. Ein entsprechender Vertrag zwischen Österreichischer Gesundheitskasse (ÖGK) und Ärztekammer Vorarlberg, der auch die Abrechnung telemedizinischer Leistungen regelt, ist ebenfalls schon unter Dach und Fach, der offizielle Start für morgen, Donnerstag, 1. April, angekündigt. Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht für die Vertragspartner der ÖKG jedoch nicht.

Erfolgreicher Testbetrieb

Am Probebetrieb haben sich 10 Praxen beteiligt. Darunter war auch jene von Ärztekammer-Vizepräsident Burkhard Walla. Noch seien herkömmliche Ordinationen die Regel, aber: “Von einigen Patienten wird das digitale Angebot schon gerne angenommen”, berichtete er im Rahmen einer Pressekonferenz. Speziell im Bereich der Gesprächsmedizin sieht er die Telemedizin als wertvolle Ergänzung zum gewohnten Ordinationsbetrieb, weil sie beispielsweise eine Befundbesprechung telefonisch oder per Video ermögliche. “Das bedeutet zwar eine doppelte Herausforderung, weil ein gemischter Betrieb aufgebaut werden muss. Es konnte jedoch eine gute und sichere Lösung gefunden werden”, lobt Walla das von der ÖGK den Vertragspartnern kostenlos zur Verfügung gestellte visit-e-Videokonferenzsystem. Nächster Schritt müsse die Entwicklung eines Kommunikationstools sein, mit dem Ärzte mit ihren Patienten auch gesichert schriftlich kommunizieren können, ergänzte der Ärztevertreter die Anforderungen.

Niederschwelliger Zugang

“Die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig ein kontaktloser und niederschwelliger Zugang zu ärztlicher Behandlung ist”, erklärte Jürgen Kessler, aktuell Vorsitzender des ÖGK-Landesstellenausschusses. Er glaubt, dass auch chronisch Kranke enorm davon profitieren und reiht visit-e als wichtigen Zusatz in bereits bestehende Angebot wie die elektronische Krankschreibung oder das e-Rezept ein. Der Einsatz telemedizinischer Leistungen unterliegt allerdings klaren Regelungen. Unter anderem müssen sie ärztlich vertretbar, berufsrechtlich zulässig, zweckmäßig und genauso erfolgversprechend wie eine persönliche Konsultation sein. Zudem darf Telemedizin nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Patienten und nur bei dem Arzt bekannten Personen erbracht werden. Sowohl Burkhard Walla als auch Jürgen Kessler betonten die hohen Standards bei Datenschutz und Datensicherheit.

Fünf Schritte

Der digitale Ordinationsbesuch gestaltet sich wie folgt: Mit dem Arzt wird vereinbart, den nächsten Termin per Video zu machen. Im zweiten Schritt erhält der Patient den Link per SMS oder E-Mail, inklusive rechtzeitiger Erinnerung. Durch Klicken auf den Link kann der Patient zum vereinbarten Zeitpunkt dem Termin beitreten. Nach erfolgter Prüfung der Technik ist die elektronische Visite startklar. Visit-e findet statt. Für die Teilnahme benötigen Nutzer einen PC, Laptop, ein Tablet oder Smartphone mit Mikrofon, Kamera und Internetzugang. Ob eine Behandlung auf digitalem Weg möglich ist, entscheidet letztlich der Arzt.

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