Noch immer Pandemie zu Ostern

Vorarlberg / 02.04.2021 • 21:22 Uhr / 5 Minuten Lesezeit
In Vorarlberg ist alles ein wenig anders: Nirgendwo sonst in Österreich könnte Chiara aus Bregenz ihren Kaffee in der Gastro genießen. Es gelten strenge Regeln.VN
In Vorarlberg ist alles ein wenig anders: Nirgendwo sonst in Österreich könnte Chiara aus Bregenz ihren Kaffee in der Gastro genießen. Es gelten strenge Regeln.VN

Die Feiertage sind erneut von Corona überschattet. Kontaktbeschränkungen bleiben.

Schwarzach, Wien In Vorarlberg ist Ostern zumindest ein wenig entspannter als in den anderen Bundesländern. Das heißt nicht, dass die Coronaregeln völlig über Bord geworfen wurden. Trotz Lockerungen bleiben die Kontaktbeschränkungen (maximal vier Personen aus zwei Haushalten) aufrecht. Masken, Tests und Mindestabstand sind ständige Begleiter. Das Gesundheitsministerium erinnerte die Bundesländer am Freitag daran, dass sie eigene Maßnahmen – von Ausreisetests bis Distance Learning – setzen können, sollte die Zahl der registrierten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche höher als 200 sein. In Vorarlberg liegt die Inzidenz aktuell bei 130. Österreichweit beträgt sie 249. Wien ist mit 343 Spitzenreiter. Die gesamte Ostregion befindet sich seit 1. April im Lockdown, während es in Vorarlberg etwas lockerer zugeht. Ein Überblick.

Gastronomie. Ins Lokal darf nur, wer getestet ist. Zwischen den Tischen muss der Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden. Pro Tisch sind vier Erwachsene aus zwei Haushalten erlaubt, zuzüglich sechs minderjähriger Kinder. Größere Gruppen sind nur gestattet, wenn sie aus dem gleichen Haushalt stammen. Alle müssen sich registrieren. Um 20 Uhr ist Schluss. Weiterhin gilt die Ausgangsbeschränkung von 20 bis 6 Uhr.

Gottesdienste. Für Gottesdienste (siehe Seite C10, 11) gelten die nächtlichen Ausgangssperren nicht. Es sind auch Messen nach 20 Uhr geplant. So findet zum Beispiel im Feldkircher Dom am Karsamstag die Osternacht um 21 Uhr statt. Prozessionen sind möglich, wenn der Mindestabstand gewahrt bleibt und eine FFP2-Maske getragen wird. Diese Regeln gelten auch in der Kirche. Jede zweite Sitzreihe muss frei bleiben, die Maske durchgehend getragen werden. Von der Pflicht ausgenommen sind Unter-Sechsjährige oder Menschen, die ein ärztliches Attest vorlegen. Kinder bis 14 und Schwangere dürfen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Außerdem wird den Pfarren geraten, einen „Willkommensdienst“ anzuheuern, um Menschenansammlungen vor und nach den Gottesdiensten zu vermeiden. Musizieren dürfen bis zu vier Solisten, Volksgesang ist verboten. Beim Friedensgruß wird der Händegruß durch ein Nicken ersetzt. Bei der Kommunion gilt Abstandspflicht.

Kultur und Veranstaltungen. Zwei Meter Abstand muss auch in allen Kultur- und Freizeiteinrichtungen gehalten werden. Im Freien sind die Sportanlagen offen, ebenso empfangen Museen, Ausstellungshäuser, Tiergärten, etc. Gäste. Eine Testpflicht gibt es nur für Veranstaltungen, egal ob Kultur oder Sport. Die Sitzplätze müssen zugewiesen werden, die FFP2-Maske ist sowohl drinnen als auch draußen zu tragen. Maximal 100 Personen dürfen an einer Veranstaltung teilnehmen, die Hälfte aller Plätze muss frei bleiben. Getränke und Speisen dürfen nicht konsumiert werden, die Gäste müssen sich registrieren.

Masken-, Abstands-, Testpflicht. Zwei Meter Abstand zu haushaltsfremden Personen ist eine Grundregel der Coronapandemie. Auch die FFP2-Maske muss fast immer mit. Sie muss in allen öffentlich zugänglichen Räumen getragen werden, zum Beispiel in der Gastro, im Handel, bei Veranstaltungen und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Im Freien gilt die Maskenpflicht an Bahnsteigen und Haltestellen, ebenso bei Demonstrationen, Veranstaltungen und Märkten. Eine Testpflicht gilt unter anderem für die Gastro und Veranstaltungen. Letztere dürfen mit einem digital registrierten Selbsttest besucht werden, dessen negatives Ergebnis nicht älter als 24 Stunden ist. Für die Gastro müssen die Vorarlberger in die Teststraße oder -station. Das Ergebnis gilt 48 Stunden, bei einem PCR-Test 72.

Kontaktbeschränkungen. Auch Ostern befreit die Vorarlbergerinnen und Vorarlberger nicht von den Kontaktbeschränkungen. Maximal vier Erwachsene aus zwei Haushalten dürfen sich treffen – zuzüglich bis zu sechs Minderjähriger. Das gilt auch für den privaten Bereich – wobei Wohnräume nicht kontrolliert werden, theoretisch wären Kontrollen von Garagenpartys oder im Garten aber möglich. Nach 20 Uhr sollte jeder daheim sein, den eigenen Wohnbereich darf man nur aus den bekannten vier Gründen verlassen.

Alten- und Pflegeheime. Bewohner von Alten- und Pflegeheimen dürfen pro Woche maximal zwei Besuche von je zwei Personen bekommen. Ab 7. April sind vier Besuche mit je zwei Personen erlaubt. Wer kommt, muss wie gehabt frisch getestet sein. VN-EBI