Bezirksgericht: Ein wundersam schrumpfender Holzstapel

Vorarlberg / 08.04.2021 • 16:00 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Bezirksgericht: Ein wundersam schrumpfender Holzstapel
Eine 54-jährige Angeklagte stritt am Bezirksgericht Bregenz vehement ab, sich am Feuerholzlager ihrer Vermieter bedient zu haben. SYMBOL/VN

Hitzige Debatte um angeblichen Diebstahl von Brennholz endete mit Freispruch.

Bregenz Es ging schon länger heiß her zwischen der heute 54-jährigen Vorarlbergerin und ihren Vermietern, einem Ehepaar im Bregenzerwald. Das Verhältnis war merklich abgekühlt. Die Auseinandersetzungen endeten schon einmal mit einem Vergleich am Bezirksgericht Bregenz.

Wiedersehen vor dem Richter

Am selben Hort der Rechtsprechung sieht man sich nun wieder. Der Grund: Die streitbare Untermieterin hätte sich aus dem Lager ihrer Vermieter mit vier bis fünf Kubikmetern Brennholz bedient, so der Vorwurf. Also Anklage Diebstahl.

Mit feuriger Entschlossenheit weist die Angeklagte diese Anschuldigung vor Richter Christian Röthlin von sich: „Gar nichts habe ich gestohlen! Bei meinem Einzug dort habe ich selbst Brennholz mitgebracht. Der Vater der Vermieterin hat mir dabei sogar selbst beim Schichten der Holzscheite geholfen.“

Dies sei mit zwei weiteren Gehilfen über eine Leiter und einem Seil ins obere Stockwerk erfolgt, denn: „Das Ehepaar hat mir den unteren Hauseingang verwehrt“, begründet die 54-Jährige. Und außerdem: „Der Vater der Vermieterin hat mir zugesagt, dass auch das bereits gelagerte Brennholz zu meiner Verwendung sei, sobald mein eigener Bestand verbraucht wäre“, fügt die Angeklagte hinzu.

„Geht nur ums Lügen“

Doch das Vermieter-Ehepaar bleibt auch im Zeugenstand dabei: „Sie hat unser Brennholz gestohlen. Uns fiel auf, dass der Haufen merkwürdigerweise immer kleiner wurde. Schließlich haben wir sie mit einer versteckten Kamera beim Diebstahl ertappt.“ Die Beschuldigte kontert und wiederholt: „Nichts habe ich gestohlen. Hier geht es nur ums Lügen!“

Da verblüfft ein weiterer Zeuge – ein Gehilfe, der die Angeklagte damals beim Holzschichten tatkräftig unterstützte – mit folgender Aussage: „Nicht nur der Vater der Hauseigentümerin, sondern auch deren Ehemann, also ebenfalls Vermieter, haben ihr dabei geholfen.“

Das sind zu viel der Widersprüche für Richter Röthlin. Er fällt den Freispruch im Zweifel. Die 54-Jährige, die ihren Wohnsitz übrigens inzwischen gewechselt hat, verabschiedet sich mit einem Dankeschön.

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