Was Armutskonferenz an der Sozialhilfe aussetzt

Änderung der Sozialhilfe sei nicht ausreichend, sagt Michael Diettrich.
Bregenz Am Mittwoch wird das Sozialhilfegesetz im Landtag geändert. Bei pflegenden Angehörigen wird das Pflegegeld nicht mehr gegengerechnet, zudem gibt es Änderungen für Menschen mit befristetem Bleiberecht. Sie haben bisher nichts bekommen. Zukünftig soll es möglich sein, sie als Härtefall einzustufen. Das bedeutet monatlich 267,50 Euro für den Lebensunterhalt und 150 Euro für den Wohnbedarf. Was die Landeskoalition als Korrektur bezeichnet, ist für die Vorarlberger Armutskonferenz zu wenig. Es bilde die Lebensrealität nicht ab, ärgert sich deren Sprecher Michael Diettrich.

Waren Menschen mit subsidiärem Schutz, die noch nicht fünf Jahre in Österreich sind, früher voll bezugsberechtigt, hat sich nach der Reform der türkis-blauen Bundesregierung einiges geändert. Sie waren von sämtlichen Leistungen ausgeschlossen. Die Landesregierung ändert dieses Gesetz nun und schöpft die Möglichkeit aus, sie im Rahmen der Grundversorgung zu unterstützen. Für Diettrich steht aber fest: „Ganz offensichtlich haben die politisch Verantwortlichen, insbesondere in der Bundesregierung, keine Ahnung von den Lebensrealitäten. Von diesem Geld kann man nicht leben. Für 150 Euro bekommt man in Vorarlberg nicht einmal ein Zimmer. Das ist de facto ein humanitäres Bleiberecht ohne Humanität.“ Er fordert die Landesregierung auf, bei der Bundesregierung für eine Verbesserung der Situation zu kämpfen.

Wenig Freude mit der Gesetzesänderung hat auch die FPÖ, allerdings aus einem anderen Grund. Sie ist dagegen, dass jemand, der weniger als fünf Jahre in Österreich lebt, Anrecht auf Sozialhilfe in Höhe der Grundversorgung hat. „Es ist bekannt, dass unser Sozialsystem Menschen aus anderen Ländern anzieht, weil die sozialen Leistungen bei uns bei Weitem höher sind als in ihrem Heimatland“, ist FPÖ-Chef Christof Bitschi überzeugt. Bei der Besserstellung für pflegende Angehörige stimmt die FPÖ hingegen zu. Die Grünen freuen sich hingegen über beide Beschlüsse. „Auch wenn ihr Aufenthalt eine Befristung hat, haben sie das Recht auf ein menschenwürdiges Leben hier im Land. Menschenrechte kennen keinen Aufenthaltstitel und haben kein Ablaufdatum“, sagt Sandra Schoch.

Neben der Sozialhilfe beschäftigt sich der Landtag heute natürlich mit Corona. Die Neos fordern in der Aktuellen Stunde: „Vorarlberg als Modellregion für Kinder.“ Außerdem stehen Anfragen zum Epidemiegesetz und dem Infektionsteam auf dem Programm. Abseits der Pandemie wird der neue Landesvolksanwalt gewählt. Beginn ist um 9 Uhr, vor Ort sind coronabedingt nach wie vor keine Zuschauer zugelassen. Die Sitzung wird live übertragen.