Bürgerbeteiligung für Solarkraftwerk

Auf dem Dach des Clubheims des SV Gaißau an der neuen Sportstätte entsteht ein Solarkraftwerk mit Bürgerbeteiligung. AJK
Gaißau stattet die neue Sportstätte mit Photovoltaikanlage aus – „Sonnenscheine“ um 500 Euro.
GAISSAU Die Gemeinde Gaißau lädt ihre Bürgerinnen und Bürger erneut dazu ein, sich an einer Photovoltaikanlage zu beteiligen. Mit Anteilen von 500 Euro kann das Solarkraftwerk auf der neuen Sportstätte mitfinanziert werden. Wer mitmacht, erhält eine Verzinsung.
Bürgerbeteiligung hat Tradition
Bürgerbeteiligung an den Investitionen an umweltfreundlicher Energiegewinnung hat in der e5-Gemeinde Gaißau bereits Tradition. Auch auf dem Kinderhaus der Gemeinde ist ein Bürgerkraftwerk installiert. Die Nachfrage nach den Beteiligungsscheinen war erfreulich.
Die Gaißauer Gemeindevertretung beschloss bei ihrer jüngsten Sitzung einstimmig, auch die Photovoltaikanlage für die neue Sportstätte nach diesem Vorbild auszurichten. „Die Photovoltaikanlage soll eine Leistung von 20 kWp (Kilowatt-Peak) erreichen, die Kosten dafür betragen rund 26.000 Euro“, das erläutert Bürgermeister Reinhold Eberle. Beteiligungsscheine, sogenannte „Sonnenscheine“, können Bürgerinnen und Bürger um 500 Euro erwerben. Im Vorfeld wird jetzt ein entsprechender Antrag an das Land Vorarlberg gestellt. Sind alle Formalitäten erledigt, erhalten die Haushalte der Rheindeltagemeinde alle entsprechenden Informationen zugestellt.
Einstimmig beschlossen die Mandatare bei ihrer Sitzung in der Rheinblickhalle auch Arbeitsvergaben für die Fertigstellung im Außenbereich der Sportstätte sowie Grabarbeiten und Elektrifizierung für die Aufwertung von Liegeplätzen im Hafen Wetterwinkel.
Für Volksabstimmungen
Sämtliche Mandatarinnen und Mandatare von Gaißau schlossen sich bei der Sitzung auch der Resolution an, die zum Ziel hat, dass künftig Volksabstimmungen im Wirkungsbereich der Gemeinden möglich sein sollen.
Mit der Resolution wird der Gesetzgeber in Wien aufgefordert, die Verfassung entsprechend anzupassen. Volksabstimmungen, die von Bürgerinnen und Bürgern einer Gemeinde initiiert werden, sollen als wichtiges Instrument der Basisdemokratie möglich sein.
Anlass für diese Resolution war bekanntlich die Aufhebung des Ergebnisses einer Volksabstimmung in Ludesch durch den Verfassungsgerichtshof. Das entsprechende Landesgesetz widerspreche nach Ansicht der Verfassungsrichter dem Grundsatz der repräsentativen Demokratie. AJK
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