Bezirksgericht: Ein blaues Auge am blauen Platz

Was nur mit einem „schiefen Angucker“ begann, endete am Bezirksgericht Dornbirn.
Dornbirn Richter Werner Feurstein hält dem 19-jährigen Beschuldigten am Bezirksgericht Dornbirn ein damals aktuelles Polizeifoto von dessen angeblichem Opfer vor die Nase: „Da ist ein ziemlich blaues Auge zu erkennen. Darüber hinaus sind auch ziemliche Schwellungen im Gesicht zu sehen“, bemerkt er.
„War gar nicht dort“
Ob dies denn sein unrühmliches „Werk“ gewesen sei, will der Richter vom Angesprochenen wissen. So wie es schließlich in der Anklage steht. Demnach hätte der 19-Jährige seinem gleichaltrigen Opfer drei Faustschläge verpasst. So geschehen dereinst am blauen Platz in Lustenau.
Doch der junge Mann gibt sich deutlich entrüstet ob dieser Anklage. So unschuldig wie ein Lamm sei er, will er zu verstehen geben, denn: „Ich war damals gar nicht dort. Ich war zu Hause. Meine Mama könnte das bezeugen, die war auch zu Hause“, behauptet er.
„Wir haben gezockt“
Mehrere Zeugen kommen nun zum Zug. Zeugen, die Freunde des Angeklagten sind. Einer sagt: „Wir haben zu Hause über den Computer gezockt. Wegen der Corona-Ausgangssperre blieb ich daheim – weil ich deswegen schon genug Strafen bezahlt habe.“ Ein weiter Zeuge verheddert sich allerdings: „Da war schon die Rede davon, dass da am blauen Platz was passiert sei . . .“.
Aber auch das Opfer selbst spricht: „Der Beschuldigte war mir bereits Wochen zuvor begegnet und fragte mich, warum ich ihn denn so schief angucke. Er zeigte mit dem Finger auf mich und drohte mir, das nächste Mal würde es anders ausschauen.“
720 Euro teilbedingte Geldstrafe
Nun gab es tatsächlich ein nächstes Mal. Dabei hagelte es Faustschläge, ist Richter Feurstein von den Angaben des Geschlagenen überzeugt. Er geht davon aus, dass sich die restlichen Zeugen abgesprochen haben, um den Angeklagten zu schützen. Der 19-Jährige wird zu einer Geldstrafe in der Höhe von 720 Euro verurteilt, die Hälfte davon bedingt. Dem Opfer werden 500 Euro Schmerzengeld zugesprochen. Der noch fassungslose Verurteilte erbittet sich drei Tage Bedenkzeit.
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