Koblach stellt Verkehr neu auf

Vorarlberg / 10.05.2021 • 15:13 Uhr / 5 Minuten Lesezeit
In der Gemeinde Koblach macht man sich nun an die Umsetzung der Maßnahmen, die im neuen Straßen- und Wegekonzept festgehalten sind.<span class="copyright">Mäser</span>
In der Gemeinde Koblach macht man sich nun an die Umsetzung der Maßnahmen, die im neuen Straßen- und Wegekonzept festgehalten sind.Mäser

Gemeindevertretung schickt mit Beschluss Straßen- und Wegekonzept in die Umsetzung.

Koblach Nachdem die Gemeinde Koblach bereits vor über drei Jahren die Bevölkerung zu einem ersten Workshop über die Problematik des zunehmenden Verkehrs geladen hatte, konnte der Prozess nun mit einer digitalen Bürgerbeteiligung abgeschlossen werden. Die Gemeindevertretung hat bei ihrer jüngsten Sitzung das neue Straßen- und Wegekonzept beschlossen.

Tempo 30 auf Gemeindestraßen

Mit der Beschlussfassung hat die Gemeindevertretung einen ersten Schritt gesetzt – die Umsetzung der einzelnen Punkte aus dem Konzept erfolgt nun peu á peu. Der Fokus liegt vorerst auf der Verordnung von Tempo 30 auf Gemeindestraßen. Hier bestehen in Koblach vor allem aufgrund der Tatsache, dass im Gemeindestraßennetz teilweise überfahrbare Gehsteige beziehungsweise auch gar keine Fuß- oder Radverkehrsanlagen vorhanden sind, verkehrssicherheitsrelevante Defizite für Fußgänger und Radfahrer im Mischverkehr. Weiters weisen bestehende Fuß- und Radverkehrsanlagen sowohl bei Gemeindestraßen als auch bei Landesstraßen oftmals nicht die empfohlenen Mindestbreiten gemäß den geltenden Richtlinien und Normen auf, wodurch eine eingeschränkte Attraktivität für Fuß- und Radverkehr gegeben ist. Aus diesen Gründen soll vor allem zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität im gesamten Gemeindestraßennetz das Tempo auf 30 Stundenkilometer herabgesetzt werden.

Auf den Landesstraßen im Dorfzentrum (Bereich zwischen Feuerwehr, Mittelschule und Kohlplatz) wird eine Herabsetzung der Geschwindigkeit auf 40 Stundenkilometer angestrebt und langfristig im Kontext der ortsräumlichen Entwicklung die Umsetzung einer Begegnungszone forciert.

Motorisierten Verkehr einbremsen

In weiterer Folge wird im Rahmen des Straßen- und Wegekonzepts auch die Einbahnregelung in der Dürne in Angriff genommen. An dieser, vor allem vom Durchzugsverkehr stark betroffenen Stelle besteht das Ziel, das Wohngebiet vom Durchgangsverkehr zu entlasten, damit eine verträgliche Verkehrsabwicklung entsprechend dem Ausbauquerschnitt der Straße hergestellt werden kann. Da ein dauerhaftes Fahrverbot oder eine Totalsperre der Straße zu massiven Einschränkungen für die gesamte Koblacher Bevölkerung führen würde, sieht das Konzept mittels einer „unechten Einbahn“ die zeitliche Beschränkung jeweils der Verkehrsspitzen am Morgen in Fahrtrichtung Meiningen/Schweiz und am Abend in Fahrtrichtung A 14/Vorderland vor. Der motorisierte Verkehr soll so auf das dafür vorgesehene Hauptverkehrsstraßennetz (Landesstraßen, Autobahn) zurückverlagert werden. Ein weiterer wesentlicher Punkt des neuen Straßenkonzepts sind vor allem im Bereich der Landesstraßen bauliche Maßnahmen zur Reduktion der Geschwindigkeit bei den Ortseingängen. Dabei soll der motorisierte Verkehr in diesem Bereich vor allem in Form von Torsituationen, wie etwa Mittelinseln, Verschwenkungen, Einengungen oder auch in Form eines Kreisverkehrs wie an der Kreuzung L 59/
L 62 geplant, entschleunigt werden. Weiters sind im Straßen- und Wegekonzept wichtige Stellen ausgewiesen, an denen Querungen für Fuß- und Radverkehr hergestellt bzw. das Queren optimiert werden soll. In diesem Zusammenhang bestehen bereits konkrete Planungen zur Umsetzung einzelner Torsituationen und Querungen.

Attraktiveres Radroutennetz

Nachdem derzeit auch die Überarbeitung des Radroutenkonzepts in der Region amKumma läuft, forciert die Gemeinde Koblach im Straßen- und Wegekonzept den Ausbau der bestehenden Radwege und -routen sowie die Schaffung neuer Radrouten. Dabei sind neben dem Ausbau und der Attraktivierung des Routennetzes im Siedlungsgebiet von Koblach auch diverse kleinteilige Fuß- und Radwegverbindungen für die Bereitstellung kurzer und direkter Wege angedacht. Diese Wege sollen als Leitfaden bzw. Vision für die zukünftige Durchwegung dienen und sukzessive im Rahmen der Siedlungsentwicklung sowie in Abhängigkeit von der Grundverfügbarkeit – sprich nur mit Zustimmung der Eigentümer – umgesetzt werden. MIMA

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