Bezirksgericht: Arbeitslos wegen Corona und Miete nicht bezahlt

Lange Vorstrafenliste wurde zahlungssäumiger Untermieterin zum Verhängnis.
Bregenz Die beschuldigte Deutsche selbst erscheint nicht zum Prozess am Bezirksgericht Bregenz. Zu groß ist ihre Angst, durch Abwesenheit ihren gerade neu ergatterten Arbeitsplatz zu verlieren. Sie wird jedoch vertreten von Rechtsanwalt Max-Benjamin Ellensohn, der Richter Christian Röthlin die Not seiner Mandantin schildert.
Schlag auf Schlag
Die Deutsche wohnte bei einer Vorarlbergerin in Untermiete. „Plötzlich kam es Schlag auf Schlag. Durch die Pandemie verlor sie ihre Stelle und war dadurch nicht mehr in der Lage, die Miete zu bezahlen“, begründet der Rechtsanwalt die unglückliche Entwicklung der Situation der Frau.
Monatelang blieb die Deutsche die Miete schuldig. „Der Staat sorgte bekanntlich ja vor, dass bei coronabedingt zahlungsunfähigen Untermietern nicht sofort die Wohnung geräumt wird“ führt Ellensohn weiter an, „so konnte ihre Vermieterin den Rückstand nicht sofort einfordern.“ Dass dadurch die Kaution einbehalten wurde, hält der Rechtsanwalt für rechtswidrig.
Plötzlich verschwunden
Dennoch wurde die Polizei verständigt. „Das habe ich aber nicht getan, weil sie nicht bezahlt hat“, sagt die Vermieterin als Zeugin, „sondern weil die Frau plötzlich verschwunden war.“ Dadurch seien ihr, der Wohnungsinhaberin, jede Menge ärgerlicher Ausgaben erwachsen. „Ich musste unter anderem für die Stromrechnungen, Müllgebühren und die Sanierung der Wohnung aufkommen“, sagt die Vermieterin. Ein weiterer Zeuge hatte ein Verhältnis mit der Untermieterin gehabt und ihr 2200 Euro geliehen. Auch diesen Betrag blieb die Frau schuldig – bis zum Prozess: Rechtsanwalt Ellensohn händigt ihm den Betrag im Namen seiner Mandantin aus. Angesichts der damals problematischen Umstände plädiert er für die Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit oder zumindest für einen gerichtlichen Tatausgleich (Diversion).
18 Vorstrafen
All dies wäre vielleicht auch möglich gewesen, würden nicht bereits 18 Eintragungen das Strafregister der Deutschen „zieren“, allein acht Vorstrafen davon einschlägig wegen Betrugs. „Hier war der Vorsatz zum Einmietbetrug zumindest bedingt gegeben“, begründet Richter Röthlin das Urteil: 800 Euro Geldstrafe in 200 Tagessätzen wegen des Vergehens des Betrugs. Anwalt Ellensohn meldet dagegen volle Berufung an.
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