Lange Liste an Sexualdelikten

Vorarlberg / 01.07.2021 • 22:50 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Die Vorwürfe, die der junge Bregenzer vor Gericht zu hören bekam, wogen schwer und führten letztlich zu einem Schuldspruch.ec
Die Vorwürfe, die der junge Bregenzer vor Gericht zu hören bekam, wogen schwer und führten letztlich zu einem Schuldspruch.ec

Junger Bregenzer beteuert Unschuld, Senat glaubte allerdings den Opfern.

feldkirch Ein 22-jähriger Bregenzer musste sich gestern am Landesgericht Feldkirch wegen einer ganzen Reihe von Sexualdelikten verantworten. Die Liste ist lang, die Vorwürfe sind massiv. Am schwerwiegendsten der Anklagepunkt der Vergewaltigung. Im Urteil bewertet der Schöffensenat den Vorfall allerdings nicht als Vergewaltigung, sondern als geschlechtliche Nötigung.

Unglaubwürdig

Der junge Mann veranstaltete zum Jahreswechsel bei sich zuhause in seiner Bregenzer Wohnung eine Silvesterparty. Auch seine Freundin war dabei. Auf dieser Feier zwang er die Freundin seiner Partnerin im Schlafzimmer zu sexuellen Handlungen. „Das hat sich mit Sicherheit nicht so ereignet“, hält Verteidiger Meinrad Einsle entgegen. Die junge Frau sei stark betrunken gewesen, habe zu seinem Mandanten gesagt, er solle mit in das Zimmer kommen und sie sei es gewesen, die dann die Türe von innen versperrte. Die Zeugin sei die ganze Zeit über bekleidet gewesen, nach fünf Minuten habe es von außen geklopft, das Mitternachtsfeuerwerk hatte begonnen, die beiden sollten es nicht verpassen. Von Zwang zu Sex keine Rede, so Einsle.

Die Verteidigung hält den Vorwurf auch deshalb für unglaubwürdig, weil die junge Frau sich mit dem Bregenzer noch zwei Mal danach getroffen habe. Die anderen Vorwürfe betreffen zum einen die damalige Freundin des jungen Mannes, zum anderen einige weitere junge Frauen. Während seine Bekannten schliefen, stellte er sich vor sie hin, onanierte und ejakulierte auf ihre Füße. Ein weiterer sexueller Vorfall ergänzt die Anklage. Wieder nutzte er den Schlaf seiner Freundin aus und drang in sie ein.  Der Vorwurf einer sexuellen Belästigung schließt die Liste ab. Nach Anklagevortrag und Gegenäußerungen wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Freispruch gefordert

Die Verteidigung fordert einen Freispruch. Die stattgefundenen sexuellen Handlungen hätten jeweils im Einvernehmen mit der Partnerin stattgefunden. Der bislang Unbescholtene sei völlig zu Unrecht mit dieser Anklage konfrontiert. Der junge Mann führe einen ordentlichen Lebenswandel, er hat einen Job und ließ sich bislang noch nie etwas zuschulden kommen.

Das Verfahren dauert über sechs Stunden. Vor allem das Vorspielen der kontradiktorischen Einvernahmen der Opfer benötigt sehr viel Zeit. Nach dem Beweisverfahren stehen dann Urteil und Strafe fest: zwei Jahre unbedingte Haft. Opferanwältin Eva Müller kann für zwei Opfer den Zuspruch von je 3000 Euro Schmerzengeld erwirken. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. EC

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