Jobhürden für Asylwerber bleiben

Vorarlberg / 16.07.2021 • 05:00 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Jobhürden für Asylwerber bleiben
Faiqi Abdulsattar hat eine Lehrstelle bei Tomaselli Gabriel Bau absolviert.

Arbeitsmarkt bleibt für Asylwerber schwer zugänglich.

Schlins Faiqi Abdulsattar war 16, als er im August 2014 Österreich erreichte. Der Jugendliche aus Afghanistan bat um Asyl. Er holte den Hauptschulabschluss nach, absolvierte eine Lehre als Hochbauer und Maurer und geht weiterhin seinem Beruf nach. Mit großer Freude, wie er den VN erzählt. Geschichten wie diese könnten sich wieder mehren. Wie die VN berichteten, kippte der Verfassungsgerichtshof zwei Erlässe, die den Arbeitsmarktzugang für Asylwerber stoppten. Arbeitsminister Martin Kocher reagierte einen Tag später mit einem neuen Erlass, der die aktuelle Vorgangsweise regelt. Asylwerber erhalten zwar Zugang zu allen Branchen, allerdings weiterhin erst, wenn sich niemand mit Arbeitserlaubnis finden lässt.

Firmen müssen andere nehmen

Möchte ein Unternehmen einen Asylwerber einstellen, muss das vom Regionalbeirat des Arbeitsmarktservice (AMS) genehmigt werden, erklärt AMS-Vorarlberg-Chef Bernhard Bereuter. Antragsberechtigt sind alle Asylwerber, die länger als drei Monate im Land sind. “In jedem Einzelfall wird eine Arbeitsmarktprüfung durchgeführt.” Das AMS sieht sich zuerst an, ob Einheimische, Asylberechtigte oder andere Personen mit Arbeitserlaubnis den Job übernehmen könnten. Erst dann kommt der Asylwerber zum Zug. Auch das Unternehmen ist zur Zusammenarbeit verpflichtet. “Die Firmen müssen zuerst den Menschen, die wir vorschlagen und passen, ein Jobangebot machen. Sollte diese Person den Job ablehnen, greifen die Zumutbarkeitsbestimmungen mit möglichen Sanktionen”, fährt Bereuter fort. Bei Lehrlingen läuft das Verfahren ähnlich.

Bereuter glaubt nicht, dass viele Asylwerber nun plötzlich einen Job ergattern. “Wir gehen davon aus, dass wenige dabei sind, die formal eine Qualifikation als Fachkraft aufweisen. Es wird eher um Anlernberufe oder Hilfsberufe gehen. Und da haben wir derzeit einen großen Stellenandrang.” Womöglich gebe es bei den Lehrlingen wieder mehr Anfragen. Denn neu ist vor allem, dass sich alle Branchen öffnen. “Früher war es so, dass Asylwerber meistens als Erntehelfer oder in der Gastronomie gearbeitet haben. Jetzt ist es unabhängig vom Beruf. Jeder kann einen Antrag auf Beschäftigungsbewilligung für Asylwerber stellen.” Die Ansuchen würden aber genau geprüft; auch, ob es arbeitsmarktpolitisch sinnvoll ist oder rein humanitäre Gründe hat. “Unser Job ist die Prüfung im Bezug auf den Arbeitsmarkt.”

Kammer fordert Pragmatismus

Wirtschaftskammerdirektor Christoph Jenny hofft, dass die Entscheidung auch im Kampf gegen den Fachkräftemangel hilft. “In diesem Spannungsfeld gilt es, rasch eine praktikable Lösung zu finden, wobei hier ganz klar die Regierung gefordert ist.” Er verweist auf einen Vorschlag der Sozialpartner aus dem Jahr 2016. Demnach sollen Asylwerber ab dem sechsten Monat nach Antragstellung Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten, sofern keine Ersatzkraft bereitsteht. Die Lehre soll allen Asylwerbern ab 15 Jahren mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit offen stehen. “Wir haben einen enormen branchenübergreifenden Fachkräftemangel und eine schwierige Situation am Arbeitsmarkt”, betont Jenny.

Lehrlinge haben weitere Voraussetzungen zu erfüllen. Allen voran muss es ihnen möglich sein, die Berufsschule zu absolvieren. Faiqi Abdulsattar hat das geschafft. Im September 2020 schloss er seine Lehre ab. Er ist 23 Jahre alt und Fachkraft mit Rot-Weiß-Rot-Karte.