18 Monate Haft für Serieneinbrecher

Albaner (44) aufgrund von DNA-Spuren überführt.
feldkirch „Ich kann mir das nicht erklären und bin völlig überrascht“, hat der seit sechs Monaten in U-Haft sitzende Angeklagte beim Prozess am Landesgericht Feldkirch angeblich keine Erklärung dafür, wie seine DNA in einem Nenzinger Wohnhaus gesichert werden konnte. Doch entsprechende Spuren an einer Terrassentür wurden ihm zugeordnet. Der Mann ist bereits 2018 in der Schweiz unter anderem wegen Diebstahls, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs verurteilt worden.
In Nenzing hatte der Angeklagte zunächst ein Loch in die Tür gebohrt, dann hebelte er die Tür mit einem Flachwerkzeug auf. Ganz ähnlich auch die Vorgangsweise bei 14 Einbrüchen in Tirol, wo in Mils und Sistrans eingebrochen wurde. Verurteilt wird der Mann allerdings „nur“ wegen sieben Einbrüchen in Nenzing. Für die Tiroler Taten gab es zu wenige handfeste Beweise. Die Vorarlberger Objekte liegen allerdings alle in unmittelbarer Umgebung und sämtliche Häuser wurden im Jahr 2014 in derselben Nacht heimgesucht.
Im Schlaf bestohlen
„Ich habe keine Ahnung. Das ist sieben oder acht Jahre her. Kann sein, dass ich an diesen Ortschaften einmal vorbeigefahren bin. Aber nur auf der Durchreise von Albanien nach Deutschland, mir sagen diese Ortsnamen nichts“, betont der Angeklagte immer wieder seine Unschuld. Auch dass in Nenzing Schuhabdrücke gefunden wurden, lässt den Einbrecher kalt. Schwerer gewerbsmäßiger Einbruchsdiebstahl? – Nein, das sei nicht er gewesen. Zeugen gibt es keine, denn die Bewohner schliefen, während ihnen der oder die Täter Geld und Schmuck stahlen. Warum er in ganz Europa herumgereist sei, will Richterin Sabrina Tagwercher wissen. In Frankreich habe er beispielsweise Asyl beantragt, das sei nicht genehmigt worden.
In Italien, Großbritannien, Deutschland habe er immer gearbeitet, auch in Albanien, sofern es Arbeit gab. Einmal in einer Bäckerei, dann als Maler. Als Maler habe er pro Tag immerhin 120 Euro netto verdient, bleibt der Angeklagte bei seiner Version, keinesfalls der Täter zu sein.
Schlechte Chancen
Doch der DNA-Abgleich ist eindeutig. Der Mundhöhlenabstrich ergab: „Die Wahrscheinlichkeit, dass das Spurenmaterial zu einem anderen Täter gehört, ist eins zu einer Milliarde“, so das Gutachten. „Gott ist bei mir, ich war das nicht. Ich weine sonst nicht, aber jetzt muss ich weinen, denn ich bin unschuldig“, bleibt der Beschuldigte bei seiner Version.
Die Verteidigung hält es für möglich, dass ein Dritter Spuren seines Mandanten platziert hat. Der Senat ist jedoch überzeugt, der Albaner war der Täter und verhängt 18 Monate. Der Wert der Vorarlberger Beute liegt unter 5000 Euro. Der Verurteilte ist empört und meldet Rechtsmittel an. EC