Kind der Freundin misshandelt

28-jähriger Lebensgefährte der Kindesmutter wegen Körperverletzung verurteilt.
Feldkirch Ende Jänner dieses Jahres wurde ein kleines Mädchen, etwas älter als ein Jahr, am Morgen ins Spital gebracht. Die Nacht zuvor hatte das Kind wie üblich bei seiner Mutter in Feldkirch genächtigt. Ebenfalls in dies befand sich der damalige 28-jährige Lebensgefährte der Kindesmutter.
Der Mann ist nun am Landesgericht Feldkirch angeklagt, das kleine Mädchen damals misshandelt zu haben. Die Untersuchung des Kindes belegte etliche Verletzungen und auch die Gerichtsmedizin Innsbruck sah eindeutige Hinweise, dass sich die Einjährige keinesfalls selbst die Hämatome und Einblutungen zugefügt haben konnte.
Laut Experten muss die Kleine kräftig gepackt oder geschlagen worden sein. Wange, Rücken, Oberarme, überall Spuren von stumpfmechanischer Gewalteinwirkung. Auch Spuren, die eventuell von Bissen stammen könnten, wurden gesichert. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Freund, ein Unterländer Handwerker, der Täter war. Verteidiger Gottfried Waibel führt hingegen aus, dass mehrere Personen in Betracht kommen. Er habe seine Freundin und deren Kind sehr gemocht und sich deshalb auch immer wieder mal um die Kleine gekümmert, sagt der Angeklagte. Das Mädchen sei in dieser Nacht sehr unruhig gewesen, habe immer wieder geweint und sich kaum beruhigen lassen. Am Morgen sei er völlig überrascht gewesen, dass das Kind einen dermaßen großen Fleck im Gesicht hatte.
Haftstrafe auf Bewährung
Der Kindesvater, die Großmutter und andere Personen werden als Zeugen einvernommen. Nach einer mehrstündigen Verhandlung kommt Richter Dietmar Nußbaumer zum Ergebnis, dass es sich zwar um eine Körperverletzung handelt, für den Vorwurf des „Quälens von Unmündigen“ fehlt es jedoch an der rechtlich erforderlichen Zeitdauer. Für letzteres Delikt verlangt der Gesetzgeber eine längere Einwirkung auf das Opfer. Die Verletzungen beim Kind könnten hingegen auch mit wenigen Handgriffen passiert sein. Die Strafe wird mit sechs Monaten Haft auf Bewährung sowie 1260 Euro Geldstrafe unbedingt ausgemessen. Opferanwältin Eva Müller kann für das Kind einen Zuspruch von 400 Euro Teilschmerzengeld erwirken. EC
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