Partygast durch Bauchschuss verletzt

Vorarlberg / 22.07.2021 • 19:29 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Der Erstangeklagte nahm das Gewehr trotz Waffenverbots in die Hand. vn/gs
Der Erstangeklagte nahm das Gewehr trotz Waffenverbots in die Hand. vn/gs

Es war das jähe Ende einer Kellerfete: Beim Hantieren mit Luftdruckgewehr löste sich Projektil.

feldkirch Dieses feuchtfröhliche Fest schlug buchstäblich auf den Magen. Nicht nur dem Opfer, sondern auch drei weiteren Gästen einer Geburtstagsparty im August. In einem Keller, irgendwo in Vorarlberg.

Denn die Fete sollte schlussendlich für sämtliche Beteiligten als Angeklagte in einem Prozess am Landesgericht Feldkirch enden. Dem 26-jährigen Erstbeschuldigten wird unter anderem fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Er war es, der während der Party mit dem Luftdruckgewehr eines Kumpels herumhantierte.

Und das, obwohl über ihn schon vor längerer Zeit ein behördliches Waffenverbot ausgesprochen worden war.

„Schieß doch, schieß!“

Ein weiterer Festgast soll dabei den Lauf des Gewehrs gepackt, ihn an seinen Bauch gehalten und den 26-Jährigen dabei aufgefordert haben: „Schieß doch, schieß!“ Ob dem Angeklagten bewusst war, dass er damals ein „scharfes“ Gewehr in den Händen hielt und ob er tatsächlich abgedrückt hatte, ließ sich nicht mehr verifizieren. Jedenfalls löste sich ein Schuss. Das Projektil drang in den Bauch seines Gegenübers ein und musste anschließend im Krankenhaus operativ entfernt werden. Anklage der Staatsanwaltschaft: Vergehen der fahrlässigen Körperverletzung. Der 26-jährige bekennt sich schuldig. „Tut mir leid, was mit ihm passiert ist“, sagt er vor Richterin Sonja Hagen.

Diese ist sich beim Prozess nicht sicher, ob das damalige Opfer als Zeuge vor dem Verhandlungssaal wartet. Also fragt sie den Erstangeklagten, ob er den Geschädigten draußen gesehen habe.

„Der sitzt gegenüber“, kommt als prompte Antwort.

„Was meinen Sie damit?“, entgegnet die Richterin etwas verblüfft.

„Ich meine damit, der ist am Sitzen im Gefängnis nebenan“, erwidert der Angesprochene.

Eine falsche Aussage

Dem Zweitangeklagten wird vorgeworfen, dem 26-jährigen damals das Luftdruckgewehr überlassen zu haben. Wohlwissend, dass über Letzteren ein Waffenverbot verfügt wurde. Auch er bekennt sich ohne Umschweife schuldig.

Dem Dritten im Bunde wird angelastet, damals gegenüber der Polizei angegeben zu haben, dass das Opfer „beim Hofer-Parkplatz vor einem Unbekannten angeschossen“ worden sei. Es war nicht das erste Mal, dass er wegen einer Falschaussage vor Gericht saß. „Ich habe schon einmal gelogen, um einen zu decken“, gibt er unumwunden zu.

„Sowas von saublöd abgelaufen“

Sein Verteidiger Alexander Juen springt für alle drei in die Bresche: „Das Ganze ist damals sowas von saublöd abgelaufen, dass man meinen könnte, dass es das in der Realität gar nicht geben kann.“ Sämtliche der Angeklagten werden schuldig gesprochen. Der Erstbeschuldigte wegen fahrlässiger Körperverletzung und nach dem Waffengesetz.

Ihm werden vier Monate bedingte Haft und 1360 Euro Geldstrafe unbedingt aufgebrummt. Jener, der ihm das Gewehr überlassen hatte, wird mit 3000 Euro unbedingter Geldstrafe geahndet. Der dritte Beschuldigte muss wegen der Falschaussage 400 Euro berappen.

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