Hohe Haftstrafen für Räubertrio

Krimineller Schlüsseldienst kehrte zurück und überfiel Dornbirner Rechtsanwalt (90).
feldkirch Im Juni vergangenen Jahres wurde in der Dornbirner Innenstadt ein Pensionist von drei Räubern in seiner Wohnung heimgesucht. Die Männer, allesamt sind deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund, sind bislang strafrechtlich gar nicht oder „nur“ mit harmlosen Verurteilungen aufgefallen. Raub war jedenfalls nie einer dabei. Doch die ungebetenen Besucher waren keine Unbekannten: Etwa ein Jahr zuvor waren sie bereits in derselben Wohnung. Damals allerdings mit dem offiziellen Auftrag des Besitzers, den Safe zu öffnen.
Der 90-Jährige, der an Demenz leidet, hatte den Schlüssel verloren und benötigte dringend einige Papiere aus dem Schrank. Bereits damals stellte sich heraus, dass die Männer nicht zu jenen gehören, die ihr Handwerk verstehen. Der Safe blieb zu, die Auftraggeberin wurde misstrauisch. Die Polizei kam, überprüfte die Daten und die Gewerbeberechtigung des Schlüsseldienstes und musste feststellen, dass außer schlechter Arbeit nichts zu beanstanden war. Allerdings waren die Daten der Männer nun polizeikundig. Was jene jedoch nicht abschreckte, als Räuber wiederzukehren.
„Völlig dilletantisch“
Andrea Concin, Verteidigerin des Erstbeklagten, betont, dass man bei den drei Tätern keinesfalls von „krimineller Vereinigung“ sprechen könne. „Das ist kein auf längere Zeit angelegter Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die gemeinsam eine Straftat planen und ausführen“, so Concin. Von arbeitsteiligem, professionellem Arbeiten könne kaum die Rede sein.
„Völlig dilettantisch. Sie haben keine Waffe, einer verliert am Tatort seinen Ausweis, man versucht mit einem Brieföffner einen Schrank aufzubrechen, sie sind unmaskiert und ohne Handschuhe, das sind doch alles andere als Profis“, fasst die Anwältin zusammen. Liegt keine kriminelle Vereinigung vor, sinkt der „schwere“ Raub auf einen „einfachen“ Raub und damit die Strafandrohung. Richter Dietmar Nußbaumer stellt aber klar, dass es für die Opfer dennoch recht brutal war, denn zweieinhalb Stunden in der Gewalt von Fremden zu stehen, sei nicht ohne, so der Vorsitzende.
Die Männer fassen Strafen in der Höhe von sechs, fünf und fünfeinhalb Jahren aus. Der Senat ging nicht von einer kriminellen Vereinigung aus, was die Tat zu einem „normalen“ Raub macht. Erschwerend wurde jedoch gewertet, dass die Opfer in einer Wohnstätte heimgesucht wurden. EC