Konfuser Ehestreit endet mit Freispruch

Pensionist (73) wirft seiner 27-jährigen Ehefrau mehrere Gewalttaten vor, sie aber bleibt straflos.
Feldkirch Im Sommer 2019 sahen sich die Angeklagte mit Wurzeln aus Kenia und ihr 46 Jahre älterer Noch-Ehemann in Vorarlberg zum ersten Mal, bereits zwei Tage später heirateten sie. Kennengelernt haben sie sich online. Kurz darauf begannen die angeblichen schweren Ehestreitigkeiten. Der 73-jährige Pensionist wirft seiner jungen Frau das Verbrechen der schweren Körperverletzung, Vergehen der gefährlichen Drohung und Vergehen der Freiheitsentziehung vor.
Sie habe ihm unter anderem WC-Reiniger ins Gesicht gesprüht und ihn mehrmals geschlagen, wodurch er körperliche Schmerzen erlitt, und ihn mit einem Küchenmesser gefährlich bedroht. Diese Vorwürfe weist die Angeklagte bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch alle zurück und betont, dass davon nichts wahr sei und das Opfer nur ihre Aufmerksamkeit möchte.
Die Beschuldigungen gehen aber noch weiter. Der 27-Jährigen wird zusätzlich vorgeworfen, dass sie ihren Gatten mit einem Tixo-Abroller sowie einem Mobiltelefon auf den Kopf geschlagen hat, sodass er Blutungen im Hals- und Ohrbereich davontrug. Die junge Frau gesteht, dass es in diesem Fall zu einer Auseinandersetzung gekommen ist: „Ich habe gehört, wie mein Mann mit seinem homosexuellen Freund telefonierte, mit dem er früher eine Beziehung führte. Er hat mir aber gesagt, dass er mit ihm keinen Kontakt mehr hat.“ Daraufhin habe sie ihn lediglich damit konfrontiert, ihr Handy ging dabei zu Bruch, aber sie hat ihn nicht körperlich verletzt.
Weiters warf ihr der Pensionist vor, dass seine Ehefrau ihn für mehrere Stunden auf dem Balkon ausgesperrt hat. Dieser Vorwurf ist nach Angaben der mutmaßlichen Täterin ebenso unwahr. „Mein Mann hat einige Stunden einfach so auf dem Balkon gesessen und sich dann später in einen Kübel entleert und seinen Kot in der Wohnung verteilt, um mich zu ärgern“, erzählt die Kenianerin. Sie sieht die ganzen Tatvorwürfe als Racheakt, da sie schon länger die Scheidung von ihm verlangt.
Unsichere Beweislage
Der 73-Jährige erscheint im Gerichtssaal als Zeuge, macht aber von seinem Recht als Ehemann Gebrauch und verweigert die Zeugenaussage. „Das würde nicht so gut klingen“, meint er lediglich.
Der Verteidiger plädiert daraufhin auf Freispruch und dieser wird von Richter Richard Gschwenter stattgegeben. Somit hat die 27-jährige Angeklagte aufgrund der unsicheren Beweislage mit keinerlei Strafen zu rechnen. VN-RAR