Schafbauern nicht wegen Tierquälerei verurteilt

Vorarlberg / 27.07.2021 • 22:27 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Die Anzeige einer Spaziergängerin brachte zwei Bauern, Vater und Sohn, als Angeklagte vor Gericht. eckert
Die Anzeige einer Spaziergängerin brachte zwei Bauern, Vater und Sohn, als Angeklagte vor Gericht. eckert

Für Gericht gab es keine Beweise, dass Herde durch schlechte Haltung Qualen erlitt.

feldkirch Zwei Oberländer Bauern, Vater und Sohn, halten seit rund zwei Jahren Schafe. Im Prozess wegen Tierquälerei am Landesgericht Feldkirch geht es um 37 Stück. Diese waren in einem provisorischen, zeltartigen Unterstand in einem Waldstück untergebracht.

Im Jänner dieses Jahres bemerkte eine Spaziergängerin zufällig ein totes Tier und dass das Wasser der Tiere gefroren war. Sie meldete es der Polizei. Außerdem war auf Grund des heftigen Schneefalls das aus Planen gespannte Dach eingeknickt, Feuchtigkeit gelangte ins Innere des Unterstandes. Es wurde Anzeige wegen Tierquälerei erstattet.

Gefrorenes Wasser

An und für sich sei eine ganzjährige Weidehaltung mit einem entsprechenden Unterstand erlaubt, erklärt einer der Angeklagten. Es war ein Umbau geplant, weshalb die Tiere nicht direkt beim Hof gehalten wurden. Zwei Mal täglich habe man Wasser vorbeigebracht. In Milchkannen auf einem Pick-up. Man habe die Trinkgefäße vom Eis befreit und Wasser nachgeschüttet.

Dass sowohl die Spaziergängerin als auch Polizeibeamte zugefrorene Trinkgefäße vorfanden, erklären die Bauern damit, dass eben Wasser übriggeblieben und dann eben gefroren sei. Dass nur „übrig gebliebenes Wasser“ einfrieren kann, wertete auch das Gericht als Zeichen, dass offenbar genug da war. Die Schafe hatten freien Zugang, hätten es austrinken können, so eine der Begründungen für den Freispruch. Raufutter hatten die Tiere immer in ihren Heuraufen zur Verfügung. Die zuständige Amtstierärztin konnte bei ihrer Untersuchung bei keinem der Tiere einen schlechten Gesundheitszustand feststellen. Bezüglich des Unterstandes erklären die zwei Angeklagten, dass sie das kaputte Dach nicht umgehend reparieren konnten, weil angesichts der Pandemie Baumärkte geschlossen gehabt hätten. Mit der Bemerkung „jeder Bauer hat ein paar Schrauben zuhause“, schenkt der Richter dieser Erklärung keinen Glauben.

Freigesprochen

Der Weg zu dem Unterstand war geräumt, auch das sieht der Richter als Hinweis dafür, dass man sich schon in gewissem Maß um die Tiere gekümmert habe. Somit gibt es keine ausreichenden Beweise, dass die Tiere längere Zeit Qualen ausgesetzt waren. Auf die Frage, ob Schafe allenfalls Schnee fressen könnten, antwortet die Tierärztin, dass sie das zwar tun, dass dies aber keinesfalls eine Wasserversorgung ersetze. Ob Staatsanwalt Philipp Höfle den Freispruch von Richter Richard Gschwenter bekämpfen wird, ist noch offen. EC