Gericht: Ex-Liebhaber mit Stanleymesser attackiert

Verhängnisvolle Affäre einer 43-Jährigen endete vor Gericht.
Feldkirch Ende Mai attackierte die verheiratete Mutter dreier Kinder ihre ehemalige Affäre, einen 34-Jährigen Geschäftsmann, mit einem Teppichmesser und fügte ihm eine rund 2,5 Zentimeter lange Schnittverletzung am Finger zu. Nun musste sie am Landesgericht Feldkirch wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung und dem Vergehen der gefährlichen Drohung zu ihrer Verantwortung stehen.
Belogen und hingehalten
Laut ihrem Anwalt habe das Opfer die unbescholtene und geständige Frau mit Migrationshintergrund ständig hingehalten und ihr versprochen, sich scheiden zu lassen, was letztlich nicht passiert sei. „Die Angeklagte selbst hat einen sehr guten Ehemann, der nicht auf komische Gedanken gekommen ist. Sie wissen, wie das mit Ehrenmorden und so weiter ist“, argumentiert der Anwalt, der sich für eine milde Bestrafung einsetzt. Die 43-Jährige bekräftigt die Vorwürfe: Das Geschädigte habe sie über 18 Monate hinweg belogen, die Familien beider Beteiligten hätten sich eingemischt und sie niedergemacht.
Eskalierender Streit
Bei einem Gespräch kam es schließlich zum Streit und der Messerattacke. Die Angeklagte habe mit dem Opfer nur reden wollen, sie sei nicht hineingegangen, um ihren damaligen Liebhaber zu attackieren. Das Stanleymesser habe sie in ihrem Auto gehabt. Wieso sie es zum Gespräch mitgenommen hat, kann die dreifache Mutter nicht beantworten.
Die 43-Jährige beteuert mithilfe eines Dolmetschers vor Gericht: „Als ich den Raum betrat, begann er mich zu beschimpfen, das hat mich so aufgeregt. Ich kann nicht mehr sagen was ich mit dem Messer gemacht oder wie ich ihn verletzt habe.“ Erst, als sie die Fotos und Videos der Tat gesehen habe, sei ihr klar geworden, was sie da getan hätte. Sie nehme die volle Schuld auf sich und sei bereit, ihre Strafe anzunehmen.
Der damals Leidtragende kann sich laut eigener Aussage nicht mehr an den Vorfall erinnern und verweist auf das Video: „Es ist bereits lange Zeit her.“ Als die Frage nach dem Schmerzengeld aufkommt, gibt der Geschäftsführer zu Protokoll: „Ich will gar nichts haben.“ Ein weiterer 25-Jähriger Zeuge hat nach eigener Aussage gesehen, wie die Frau das Gebäude damals mit einem Messer in der Hand betreten habe.
1600 Euro teilbedingte Strafe
Die Verhandlung endet mit einem Schuldspruch, die 43-Jährige muss 400 Tagessätze in Höhe von vier Euro bezahlen, davon 800 Euro teilbedingt auf Bewährung. In seiner Urteilsbegründung sagte Richter Richard Gschwenter, dass das wesentliche Delikt beim Versuch geblieben ist, weil keine schwere Verletzung entstanden ist und es zudem ein Mix aus Provokation und verminderter Zurechnungsfähigkeit war. Die Angeklagte nimmt das Urteil an und hat sich dazu bereit erklärt, das Messer dem Gericht zu übergeben und dieses vernichten zu lassen. MEH
Du hast einen Tipp für die VN Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@vn.at.