Täterberatung wird ab Mittwoch zur Pflicht

Wer ein Betretungsverbot ausgesprochen bekommt, muss sich beraten lassen.
Wien, Bregenz Am Dienstag stand ein Mann in Wien vor Gericht, weil er am 28. Februar seine Freundin erwürgt hat. Ein Fall, der laut Opferschutzeinrichtungen akute Defizite aufzeigt. Es habe viele Vorzeichen gegeben, die Frau sei im Stich gelassen worden. Seit Jahresbeginn zählt die Allianz gewaltfrei leben bereits 17 Tötungen und 23 Versuche an Frauen durch (Ex-)Partner. Allein in Vorarlberg wurden im Vorjahr 399 Betretungsverbote ausgesprochen. Ab Mittwoch müssen sich diese Menschen beraten lassen.
Im Frühjahr schickte die Bundesregierung ein sogenanntes Gewaltschutzpaket auf den Weg. Dazu zählt die verpflichtende Täterberatung. Ab 1. September müssen alle, gegen die ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wurde, eine sechsstündige Gewaltpräventionsberatung absolvieren. Den Zuschlag für Vorarlberg erhielt das Institut für Sozialdienste (ifs). Gefährder müssen innerhalb von fünf Tagen Kontakt mit der Beratungsstelle aufnehmen und haben danach zwei Wochen Zeit, um das erste Beratungsgespräch zu absolvieren. Mario Enzinger, Leiter der ifs-Gewaltberatung, erläutert: “In der sechsstündigen Beratung werden wir den gewalttätigen und gewaltbereiten Personen nicht nur rechtliche Basisinformationen zur Verfügung stellen, sondern sie auch dabei unterstützen, ihre Verantwortung zu erkennen und eine klare Haltung gegen Gewalt einzunehmen.” So könne es gelingen, Alternativen zu zeigen. Danach seien jedoch weiterführende Beratungen sinnvoll.
Opferschutzeinrichtungen stellen weitere Lücken im System fest. Könne wie am Februar in Wien ein Betretungs- und Annäherungsverbot nicht sofort verhängt werden, müssen Gewaltopfer Personenschutz erhalten, fordern sie. Die getötete 28-Jährige habe nicht ausreichend Unterstützung erfahren. Von der Polizei habe sie nur die Telefonnummer der Interventionsstelle erhalten, ehe sie spätnachts aus dem Spital heimfuhr. Im Spital war sie gelandet, weil sie vom Mann geschlagen wurde. Wenige Stunden danach brachte er sie um. Am Dienstag wurde er nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt.