Gericht: „Pendler“ in Vorarlberg auf Diebstour

Flüchtlinge schwärmten von Schweizer Asylunterkunft ins grenznahe Vorarlberg aus, um zu stehlen.
feldkirch „Jung, männlich, alleinstehend, kein Geld, negativer Asylbescheid, in der Schweiz untergebracht“, so umschreibt Staatsanwalt Manfred Bolter beim Prozess am Landesgericht Feldkirch jene Männer, die im Dezember 2021 im Vorarlberger Unterland auf Beutetour gingen. Lustenau, Höchst, aber auch andere Gemeinden wurden immer wieder von Gruppierungen heimgesucht, die auf die gleiche Art und Weise versuchten, ihre Finanzen aufzubessern.
Zu dieser Gruppe gehören auch jene zwei algerischen Angeklagten im Alter von 17 und 27 Jahren, die sich wegen gewerbsmäßigen Diebstahls vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten mussten. „Im Dezember wurde ich alle paar Tage von der Polizei wegen gleichartiger Vorfälle angerufen“, erinnert sich Bolter an die Zeit der Diebstahlsserie.
Autos durchsucht
Den beiden jungen Männern wird vorgeworfen, systematisch Autos nach Geld und Wertgegenständen durchsucht zu haben. Sie brachen die Wagen nicht auf, sondern nutzten die Nachlässigkeit der Fahrzeugbesitzer, die ihr Auto nicht abgesperrt hatten. Schlussendlich wurden sie einen Tag nach dem Weihnachtsfest auf frischer Tat ertappt und in U-Haft gesteckt. Diebsbeute konnte sichergestellt werden und sie zeigten sich auch geständig, wenngleich es im Prozess einiges zu diskutieren gibt.
Der Dolmetscher ist immer eine Weile beschäftigt, die Ausführungen der beiden zu übersetzen. Es seien nur drei Autos gewesen, behauptet der Ältere. Das Gericht geht allerdings von sieben Geschädigten aus. Es gibt entsprechende Videoaufzeichnungen. Beide Männer werden deshalb wegen gewerbsmäßigen Diebstahls verurteilt. Ausgeschwärmt sind die Diebe von einem Schweizer Asylzentrum, wohin sie nach ihren Taten wieder zurückkehrten.
Klobürste beschädigt
Auf den ersten Blick unterhaltsam scheint der Vorwurf, in der Arrestzelle eine Klobürste absichtlich beschädigt zu haben. „Ich habe nur das Klo geputzt, dabei ist sie gebrochen“, behauptet der Angeklagte. Das Gericht ist überzeugt, dass er sie mutwillig kaputt gemacht hat. Da die Klobürste Teil der Gefängniszelle ist und diese wiederum zur sogenannten „kritischen Infrastruktur“ gehört, gilt die Tat als „schwere Sachbeschädigung“ und wird strenger bestraft. Den Älteren, den Dieb und Klobürstentäter, trifft es acht Monate Haft, zwei davon muss er absitzen. Er hat bereits eine Vorstrafe in Frankreich. Der Jüngere, sein 17-jähriger Landsmann, bekommt sieben Monate Haft, fünf davon auf Bewährung. 100 Euro Schadenersatz werden festgelegt. Das Urteil ist rechtskräftig.
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