Freitesten ja, aber … Vorarlberger Modell nicht für alle nachvollziehbar

Warum erst nach Tag acht die Möglichkeit des Freitestens? Und dann nur behördlich?
Bregenz In Österreich gilt für corona-positive Menschen: Sie können sich nach fünf Tagen freitesten. Das ist überall so – außer in Vorarlberg. Bei uns darf man das erst nach acht Tagen. Und dann ist nur ein behördlich angeordneter Test erlaubt. Das heißt: Sonst anerkannte Screeningtests in großen Firmen oder Apotheken werden nicht akzeptiert. Zudem liegt es im „Ermessen der Behörde“, wann der Freitesttermin stattfindet. Und: Sollte der Test nicht das gewünschte Ergebnis bringen, kann die Behörde die Quarantäne verlängern. Eine volle Quarantäne dauert zehn Tage und endet ohne vorgeschriebenen weiteren PCR-Test.
Begründet wird der Vorarlberger Weg in Sachen Freitesten mit der Überbelastung der behördlichen Teststellen.
Viel Behörde, wenig Flexibilität
Ein bisschen viel Behörde und ein bisschen wenig Flexibilität, finden viele. So wird einerseits eine Kapazitätsüberlastung beklagt, andererseits werden vorhandene Kapazitäten außerhalb des behördlichen Wirkungsbereiches nicht genutzt.
Für Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher ist die Vorarlberger Regelung dennoch nachvollziehbar. „Nur 5,8 Prozent der PCR-Tests an Tag fünf hatten einen CT-Wert von über 30. Erst ab Tag acht steigt die Zahl von Testergebnissen, die ein Ende der Absonderung zur Folge haben, auf rund 20 Prozent“, rechtfertigt Rüscher die Maßnahmen. Man müsse haushälterisch mit den vorhandenen behördlichen Testkapazitäten umgehen. „Weil es danach sonst viele versuchen, jeden zweiten Tag einen Re-Test zu machen.“ Wobei ein solcher Test für die betreffende Person mit einem Risiko verbunden ist. Besteht die Infektiosität weiter, droht eine Verlängerung der Absonderung um weitere sieben Tage.
Sicherheitsbedenken
Warum aber nur behördlich angeordnete Tests zur Befreiung aus der Absonderung erlaubt sind, erklärt Rüscher mit den Sicherheitsbedenken. „Wer kontrolliert mögliche Schlangenbildungen bei privaten Testanbietern?“, fragt sie sich.
Positiv getestete Personen dürfen sich jedenfalls auch dann nicht aus dem Haus entfernen, wenn sie trotzdem ein Screening-Test-Angebot annehmen möchten.