Moschee in Lustenau: ÖVP und FPÖ erhöhen Hürde

Umstrittene Verordnung wurde beschlossen.
Lustenau Mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ hat die Lustenauer Gemeindevertretung am Donnerstagabend eine Verordnung nach dem Raumplanungsgesetz verabschiedet, wonach sogenannte „publikumsintensive Veranstaltungsstätten“ künftig eine spezifische Flächenwidmung benötigen.
Eine solche Stätte wäre auch die neue Moschee des Vereins ATIB, die derzeit in der Reichsstraße in Planung ist. Gerade deswegen war die Beschlussfassung kontrovers. Grüne, Neos, SPÖ und die Heimat aller Kulturen (HaK) geißelten die Verordnung als Anlassgesetzgebung. Bürgermeister Kurt Fischer wies das zurück.
Bereits in der Dezembersitzung hatte die Gemeindevertretung die Verordnung in Auftrag gegeben, nach Beschluss der schwarz-blauen Mehrheit. Für die Grünen argumentierte am Donnerstagabend erneut Eveline Mairer dagegen. „Das ist eine Anlassgesetzgebung: Die Gemeinde wünscht sich, Einfluss auf das Vorhaben von ATIB nehmen zu können“, so die Gemeindevertreterin. Es sei unfair, auf der Zielgeraden des Projekts die Bedingungen zu ändern. „Hier werden Gräben aufgetan, die wir nur schwer wieder schließen können“, befürchtete sie.
Auch Mathias Schwabegger von den Neos teilte diese Ansicht: „Eine Moschee passt sehr gut nach Lustenau.“ Zusammen mit den Fraktionsobleuten von SPÖ, HaK und Grünen brachte er den Antrag ein, die Verordnung erst nach Abschluss der Moschee-Planung zu verabschieden. Eine Mehrheit aus ÖVP und FPÖ schmetterte diesen jedoch ab.
„Die Anrainer haben Anliegen“
Den Vorwurf der Anlassgesetzgebung wies Bürgermeister Kurt Fischer von sich. Man habe im Masterplan Zentrumsentwicklung bereits auf das Mittel des Paragrafen 16b hingewiesen, ihm nur keine Priorität eingeräumt. „Ich habe mit vielen Anrainern gesprochen. Ich habe nicht den Eindruck, dass sie etwas verhindern wollen, sondern sie haben Anliegen“, erklärte er. Ein raumplanerisches Instrument zu schaffen, sei die leichteste Übung, es anzuwenden die eigentliche Herausforderung, sagte der Rathauschef, man dürfe nicht ausklammern, dass es in dem Quartier berechtigte Fragen zur Verkehrssituation gibt.
Erneuter Beschluss nötig
Mit den Stimmen von FPÖ und ÖVP wurde die Verordnung letztlich auf den Weg gebracht. Sie muss jetzt vom Amt der Landesregierung geprüft und soll im März endgültig von der Gemeindevertretung bestätigt werden.