Einreise bis Arbeitsplatz: Diese Coronaregeln gelten bis zum Sommer

Nur noch wenige Bestimmungen beschränken den Alltag.
Schwarzach Ab heute geht es in Österreich lockerer zu. Das betrifft vor allem die Maske, die nur noch in bestimmten Bereichen getragen werden muss. Aber auch die 3G-Regel gehört weitgehend der Vergangenheit an. Die Politik begründet das mit der Entspannung bei den Neuinfektionen und in den Spitälern. Die neuen Regeln sind zunächst bis 8. Juli in Kraft.
Wo muss jetzt noch eine Maske getragen werden?
Die FFP2-Maske ist nicht mehr in allen Innenräumen ständiger Begleiter, sondern nur noch in bestimmten Bereichen. So gilt in sogenannten Geschäften des lebensnotwendigen Handels weiterhin Maskenpflicht. Gemeint sind damit etwa Supermärkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen oder Banken. Auch in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen muss weiter eine FFP2-Maske getragen werden, ebenso in öffentlichen Verkehrsmitteln. Aufgehoben ist die Pflicht außerdem in der Gastronomie, bei Veranstaltungen und in den übrigen Geschäften. Im Handel regt sich Unmut über die unterschiedliche Behandlung. „In Anbetracht der stark sinkenden Ansteckungs- und Hospitalisierungszahlen ist es nicht nachvollziehbar, dass die Maskenpflicht in sehr vielen Branchen bleibt“, kritisiert Carina Pollhammer, Spartenobfrau in der Wirtschaftskammer Vorarlberg.
Was gilt am Arbeitsplatz?
Der Arbeitgeber kann nach eigenem Ermessen und dem Hausrecht strenger als die geltenden Coronavorgaben sein und zum Beispiel weiter eine Maske vorschreiben, bestätigt ein Sprecher des Gesundheitsministeriums auf VN-Anfrage. Das wäre etwa denkbar, wenn es am Arbeitsplatz zu häufigem Kontakt mit Risikogruppen kommt.
Wie sehen die Bestimmungen im Krankenhaus aus?
In Gesundheitseinrichtungen gilt die 3G-Regel. Wer etwa ein Spital, ein Pflegeheim, eine Reha- oder Behinderteneinrichtung aufsuchen will, muss getestet, genesen oder geimpft sein.
Was ist bei Veranstaltungen vorgesehen?
Bei Events gibt es, ebenso wie in der Nachtgastronomie keine Einschränkungen mehr. G-Regeln sind Geschichte. Kommen mehr als 500 Besucher, ist aber ein Präventionskonzept notwendig.
Was gilt beim Grünen Pass?
Hätte sich diesbezüglich nichts getan, wären bald Zehntausende Zertifikate abgelaufen. Nun bleibt der Grüne Pass nach der dritten Impfung ein Jahr lang gültig. Das ist vor allem für Reisen ins Ausland bedeutsam. “Wer drei Mal geimpft ist, kann unbeschwert in den Urlaub fahren”, sagte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne). Eine zweite Impfung oder eine Genesung gilt nur sechs Monate lang als gültiger Nachweis.
Was muss bei der Einreise nach Österreich beachtet werden?
Einreisende ab zwölf Jahren müssen sich weiterhin an die 3G-Regel halten. Wer das nicht tut, ist zu einer Registrierung und zehntägigen Quarantäne verpflichtet. Mit einem negativen Testergebnis kann die Isolation vorzeitig beendet werden. Erleichterungen gibt es seit Neuestem für Pendler. Das heißt: Personen, die aus beruflichen oder familiären Gründen, wegen der Ausbildung, des Schulbesuchs, sowie zum Besuch des Lebenspartners regelmäßig über eine Grenze fahren, brauchen keinen 3G-Nachweis mehr. „Aus heutiger Sicht ist keine Änderung bei den Einreisebestimmungen geplant“, hieß es am Freitag aus dem Gesundheitsressort. Die 3G-Regel sei derzeit in vielen Ländern der EU-Standard. In der Bodenseeregion haben die Schweiz und Liechtenstein die Corona-Einreisebestimmungen gänzlich abgeschafft. In Deutschland gilt ebenso wie in Österreich 3G. Ausnahmen gibt es aus deutscher Sicht für Menschen, die wegen Ausbildung oder Beruf pendeln, sowie für Tagestrips.
Gibt es eine Änderung bei den Quarantäneregeln?
Nein, die Empfehlungen des Gesundheitsministers bleiben so, wie sie sind. Demzufolge endet die Isolation für Infizierte ab dem fünften Tag automatisch, wenn sie mindestens 48 Stunden lang symptomfrei waren. Für weitere fünf Tage sind sie aber dazu verpflichtet, sogenannte Verkehrsbeschränkungen einzuhalten, also etwa eine FFP2-Maske zu tragen und auf Besuche in Gesundheitseinrichtungen, Gastronomie oder Veranstaltungen zu verzichten. Daraus können sich die Betroffenen mit einem negativen PCR-Test oder einem CT-Wert über 30 freitesten. Auch Kontaktpersonen müssen sich grundsätzlich zehn Tage lang an diese Verkehrsbeschränkungen halten. Ausgenommen sind etwa dreifach geimpfte Menschen, Genesene sowie Personen, die während des Risikokontakts eine FFP2-Maske getragen haben.
Du hast einen Tipp für die VN Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@vn.at.