Blutsbrüderschaft nach durchzechter Nacht

Vorarlberg / 01.05.2022 • 22:20 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Die beiden Jugendlichen waren während der Aktion betrunken. Bei anderen Vorwürfen gegen den Angeklagten hielten die Eltern zu ihm. EC
Die beiden Jugendlichen waren während der Aktion betrunken. Bei anderen Vorwürfen gegen den Angeklagten hielten die Eltern zu ihm. EC

Schwere Schnittverletzungen und durchtrennte Sehnen bei zwei Möchtegern­indianern.

Feldkirch Winnetou und Old Shatterhand, Abenteuerromantik und Schwurbruderschaft – wer kennt die Szenen aus den Karl May-Verfilmungen nicht. Auch wenn die Blutsbrüderschaft bei nordamerikanischen Indianerstämmen in Wirklichkeit nie existierte, den zwei jungen Bregenzern imponierte diese angeblich so stark wirkende rituelle Verbindung trotzdem. Vor allem nach einer durchzechten Silvesternacht.

Geendet hat die ganze Sache im Krankenhaus und vor Gericht. Der 21-jährige musste sich wegen schwerer Körperverletzung verantworten. Sein 20-jähriger Kumpel sagt nämlich, dass nicht ausgemacht war, dass der andere so tief schneidet, dass die Wunde mit zwölf Stichen genäht werden musste. Zwei bis drei Wochen hatte der Arbeitslose Schmerzen, einen Monat musste er einen Gips tragen. Doch die beiden haben sich versöhnt, er ist seinem Freund nicht böse und er will auch kein Geld. Schließlich hat er eingewilligt und ist ein Fastblutsbruder.

Selbst schwer verletzt

Doch der Angeklagte kniff zumindest nicht. Denn auch er selbst fügte sich den für eine Blutsbrüderschaft erforderlichen Schnitt zu. Allerdings schnitt er bei sich selbst aus Versehen noch tiefer als bei seinem Freund. Er durchtrennte Sehnen, musste ins Spital und sogar operiert werden. „Es war der Alkohol und auch die Drogen“, sagt der vorbestrafte junge Mann. Seit einem Jahr ist er arbeitslos, dabei hat er eine abgeschlossene technische Lehre vorzuweisen.

Das Messer war ein ganz normales Küchenmesser, welches er zuhause hatte. Ein Bekannter, der ebenfalls bei der Szene anwesend war, gibt an, dass beide Männer stark betrunken waren und das Gegenüber dem Messerinhaber seine Hand freiwillig hingehalten habe. „Dann hat er das Messer durchgezogen“, erinnert sich der Zeuge. Auch er bestätigt, dass der Angeklagte in der Folge die Zeremonie mit einem tiefen Schnitt in die eigene Hand vorantrieb. „Haben Sie die Blutsbrüderschaft dann noch vollzogen und die Hände aufeinandergelegt?“, will der Richter wissen. „Nein“, antwortet der Angeklagte.

Weitere Vorwürfe

Die Staatsanwaltschaft legt dem Unterländer noch mehr zur Last. Eine Drohung gegen seine eigene Mutter, auch dabei war ein Messer im Spiel. Zum anderen soll der junge Mann den Vater verletzt haben, indem er ihm mehrfach gegen die Hüfte trat und mit der Hand ins Gesicht schlug. In diesen zwei Punkten wird der Junge allerdings freigesprochen. Die Eltern halten ihre Hand schützend über ihn, verweigern die Aussage. Der Angeklagte gibt an, er könne sich an nichts erinnern. Somit bleibt nur die schwere Körperverletzung. Die Strafe: 720 Euro plus 720 Euro auf Bewährung. Das Urteil ist rechtskräftig. EC