Gericht: Kokain im Gastro-Angebot

Vorarlberg / 03.05.2022 • 07:00 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Gericht: Kokain im Gastro-Angebot
Der angeklagte Suchtgiftdealer war auch selbst kokainsüchtig. Eckert

Drei Jahre unbedingte Haftstrafe für Barkeeper, der auch Rauschgift verkaufte.

Feldkirch Der 46-jährige, bislang Unbescholtene ist selbst kokainsüchtig. Das war ihm bereits 2015 einmal beinahe zum Verhängnis geworden. Damals ging es nur um Eigenkonsum, der ohne Schuldspruch erledigt werden konnte. Bei der neuerlichen Verhandlung am Landesgericht Felkdirch geht es hingegen um einen Zeitraum von vier Jahren und um insgesamt rund zwei Kilogramm Kokain, gekauft in der Schweiz und organisiert in Belgien. Den Großhändler aus Belgien schnappte man mit acht Kilo beim Grenzübertritt. Der heutige Angeklagte ist eher ein kleinerer Fisch, doch auch er dealte. Allerdings um sich seine eigene Sucht finanzieren zu können.

Großer Aufwand

„Es ist immer dasselbe, ob im Montafon, in Dornbirn oder im Bregenzerwald. Wenn man nach Suchtmitteln sucht, findet man welche“, so Staatsanwalt Manfred Bolter in seinem Eröffnungsplädoyer.

Bereits im vergangenen Jahr waren die Ermittler nach Observationen, Handyüberwachungen und verdeckten Ermittlern kurz vor Abschluss der Ermittlungen, erzählt Bolter. „Doch dann kam Corona, machte uns einen Strich durch die Rechnung, die halbe Mannschaft lag im Bett und so verzögerte sich alles wieder“, heißt es im Plädoyer weiter. Doch dann konnte man den Familienvater anklagen, die Fakten lagen am Tisch und er zeigte sich im Übrigen geständig.

Entzug hinter Gittern

Seit vier Monaten sitzt der Mann, der in der Schweiz vier Jahre lang für insgesamt 120.000 Euro Kokain einkaufte nun in U-Haft. Rund 1,3 Kilo verkaufte er über Kontakte aus der Bar, wo er angestellt war, weiter. 860 Gramm konsumierte er selbst. Im Gefängnis wurde er zwangsläufig entwöhnt und er sagt, er sei froh darüber. An Strafe bekommt er bei einem Rahmen bis zu 15 Jahren drei Jahre unbedingt. „Ihre sonstige Unbescholtenheit, das Geständnis und die Suchtmittelergebenheit sind die wichtigsten Milderungsgründe“, erklärt Richter Christoph Stadler. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.