Mordfall Janine G.: Staatsanwaltschaft hält Obuktionsbericht zurück

Vorarlberg / 03.05.2022 • 13:35 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
An dieser Stelle im Lustenauer Ried wurde die Leiche von Janine G. gefunden. Das gerichtsmedizinische Gutachten wäre schon längst fertig. <span class="copyright">VN/Sohm</span>Warum hält es das Gericht zurück?
An dieser Stelle im Lustenauer Ried wurde die Leiche von Janine G. gefunden. Das gerichtsmedizinische Gutachten wäre schon längst fertig. VN/SohmWarum hält es das Gericht zurück?

Laut Gerichtsmediziner Walter Rabl wurde das Gutachten schon am 20. April verschickt.

Feldkirch Die regelmäßige Frage bei Sanjay Doshi, Anwalt eines der beiden Beschuldigten im Fall Janine G., nach Erkenntnissen aus dem gerichtsmedizinischen Gutachen ist seit Wochen stets dieselbe. “Es gibt noch kein Gutachten, wird mir vom Gericht immer gesagt.” Auch am Dienstag hätte Doshi ein Tonband mit dieser Antwort laufen lassen können. Er verhehlt nicht, dass er diese Situation für sehr ärgerlich hält. “Normalerweise müsste das in einem solch brisanten Fall einfach schneller gehen.”

Tat vor zwei Monaten

Auch Opferanwalt Stefan Denifl bleiben diese für betroffene Anwälte wichtigen Aktenteile derweil noch verwehrt. Er nimmt es gelassen zur Kenntnis, wiewohl auch er sich darüber wundert, dass bei ihm noch kein Obduktionsbericht eingelangt ist. “Es sind seit der Tat jetzt doch schon zwei Monate vergangen.” Janine G. wurde am 3. März getötet, ihre Leiche zwei Tage später im Lustenauer Ried entdeckt. Ermittlungen führten kurz darauf zu zwei verdächtigen Männern, die wenig später verhaftet wurden und seitdem in Untersuchungshaft sitzen.

Gutachten liegt vor

Dass das gerichtsmedizinische Gutachten noch nicht bei den in den Fall involvierten Anwälten eingelangt ist, ist die eine Sache. Dass das Gutachten jedoch bereits fertiggestellt und an die Staatsanwaltschaft Feldkirch geschickt wurde, eine andere.

Auf VN-Anfrage sagte der für das Gutachten verantwortliche Gerichtsmediziner Walter Rabl: “Es ist bereits fertig und wurde am 20. April an die Staatsanwaltschaft Feldkirch geschickt.” Laut Rabl sei es üblich, dass dieses den Anwälten gleich zur Verfügung gestellt wird. Dass die Mühlen am Landesgericht Feldkirch offensichtlich langsam mahlen, zeigt sich auch bei der Bestellung des psychiatrischen Gutachters. Noch wurde offiziell nämlich kein Gutachter bestellt.

Das Gerichtsgutachten ist seit dem 20. April fertig. Ich habe es an die Staatsanwaltschaft abgegeben.”

Walter Rabl, Gerichtsmedizinischer Gutachter

Harte Zeit für Angehörige

Für die Angehörigen von Mordopfern ist es sehr wichtig, wenn alle Entwicklungen rund um die Tat einschließlich Prozess möglichst schnell vorübergehen. “Selbstverständlich erkläre ich meinen Mandanten das ganze Prozedere, und dass alles nicht so schnell geht”, betont Opferanwalt Denifl. In Mordfällen dauere es gewöhnlich ein Dreivierteljahr bis zu einer rechtskräftigen Anklageschrift und rund ein Jahr, bis es zum Prozess kommt.