Vier Liter Wein gegen den Quarantänekoller

Vorarlberg / 10.05.2022 • 21:56 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Der Angeklagte kam ohne Verurteilung davon. eckert
Der Angeklagte kam ohne Verurteilung davon. eckert

Mutter wollte betrunkenen Sohn an verbotenem Ausgang hindern, Situation eskalierte.

Feldkirch Im Sommer 2021 gab es etliche Coronainfizierte und damit auch einige Kontaktpersonen, die mitten im Hochsommer zum Zuhausebleiben verpflichtet waren. So auch ein bislang unbescholtener 54-jähriger Lustenauer. Der Mann lebt in ordentlichen Verhältnissen, doch er hat ein Problem, das ist der Alkohol.

Dass er als Kontaktperson nicht außer Haus durfte, verschärfte die Situation noch. „Er hat sich da so hineingesteigert, jeden Tag rund vier Liter Wein getrunken, dazu alle möglichen Tabletten genommen“, erinnert sich die Mutter bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch an eine schwierige Zeit. Gewissenhaft füllte sie ihm täglich seinen Tablettenspender mit den Arzneien, die er benötigt, doch der Mann nahm dann schlussendlich alles durcheinander und geriet in Kombination mit dem vielen Alkohol völlig aus den Fugen. Die Mutter wollte verhindern, dass der Sohn gegen die Quarantänevorschriften verstößt und sich strafbar macht. Vorsichtshalber suchte sie bei der Polizei Rat und Hilfe.

Acht Zeugen werden im Prozess befragt, ehe Richter Richard Gschwenter eine Entscheidung fällt. Verteidiger Gerhard Müller betont mehrfach, dass sein Mandant ein rechtschaffener Mann ist und damals in einer Ausnahmesituation steckte. „Er war nicht zurechnungsfähig“, beantragt der Verteidiger ein psychiatrisches Gutachten. „Es tut mir echt leid, ich kann mich an gar nichts erinnern, ich möchte mich bei den Polizeibeamten für die Beschimpfungen, die ich angeblich gemacht habe, entschuldigen“, so der Lustenauer. Und derer gab es einige. „Vollidioten“, „Drecksau“ und dazu die Drohung „Ich hole jetzt den Baseballschläger und schlage Euch die Fresse ein“.

Völlig neben der Spur

Vier Polizisten und drei Rotkreuzmitarbeiter werden befragt. Die wichtigsten Fragen nach Geburtsdatum und dergleichen habe der Mann beantworten können, da aber in der Vergangenheit immer wieder auch Suizidankündigungen gefallen waren und die Situation unklar war, brachte man den Mann erst zum Amtsarzt und dann ins Landeskrankenhaus Rankweil.

Der Richter drückt ein Auge zu, mit 500 Euro Buße wird die Sache im Rahmen einer Diversion ohne Verurteilung erledigt. EC