Wenig Information über viel Grund

Nenzinger Grundstücksdeal mit Notar und Bürgermeisterbruder wird juristisch gewogen.
Nenzing Egon Kasseroler ist als Notar ein bekannter Mann. Er will jedoch auch als Landwirt gelten. Muss er auch. Denn der Erwerb von 13.000 Quadratmeter landwirtschaftlichen Grund in Nenzing verlangt eine nachgewiesene Qualifikation als Landwirt.
Die Nenzinger Grundverkehrskommission fand keine Zweifel am Status des Notars als Bauer. Sie winkte die Grundstückskäufe durch. Für Gemeindevertreter Johannes Schallert von der ÖVP stellt sich die ganze Sache anders dar. Egon Kasseroler habe keinerlei Qualifikation als Bauer, der Deal sei auch in seiner Abwicklung fragwürdig, Kasseroler habe davon profitiert, dass sein Bruder Bürgermeister von Nenzing ist und die Entscheidungsträger diesem hörig.
Nachdem sich die Grundverkehrskommission des Landes nun der Sache angenommen hat, lässt eine Entscheidung schon Monate auf sich warten – VN.at berichtete. „Ich versteh’ nicht, was da so lange dauert“, sagt Schallert. „Ob Kasseroler nun Landwirt ist oder nicht, kann man in zwei Tagen feststellen“, kritisiert Schallert die Verantwortlichen.
Mit der langen Dauer der Entscheidungsfindung und der Verschwiegenheit mit dem steten Hinweis auf ein „laufendes Verfahren“ will sich Schallert nicht abfinden. „Ich stelle jetzt einen Antrag auf Information durch das Land auf Basis des Auskunftsgesetzes. Die kann man mir nur mit der Begründung der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht verweigern. Und das muss man dann schon schriftlich mittels eines Bescheides begründen“, ist Schallert überzeugt.
Wie ein Bürger
Topjurist Peter Bußjäger, der zuvor die Kompetenz der örtlichen Grundverkehrskommission in dieser heiklen Angelegenheit angezweifelt hatte, glaubt allerdings nicht an ein problemloses Übermitteln von Informationen auf Antrag eines Gemeindevertreters durch das Land. „Ein Gemeindevertreter ist in dieser Sache nicht anders zu sehen als ein gewöhnlicher Bürger. Hier handelt es sich offensichtlich um eine diffizile Angelegenheit.“ Es müsse der aktuell vorliegende Bescheid der Gemeinde schon ziemlich daneben sein, damit man das Verfahren neu aufrolle. Allerdings, auch das ist für Bußjäger klar: „Der Käufer dieser Liegenschaften muss belegen können, dass er Landwirt ist. Ein Schaf auf einem großen Grundstück ist für den Beleg eines nachhaltigen landwirtschaftlichen Betriebs zu wenig.“
Laut Bußjäger hätte der Grundstücksdeal gleich schon von der Grundverkehrskommission des Landes bewertet werden sollen. „In einer Kommune gibt es bei solch diffizilen Angelegenheiten doch immer wieder Befangenheiten.“ Genau das sieht auch Johannes Schallert so. „Wäre Egon Kasseroler nicht der Bruder des Bürgermeisters, wäre das so nicht gegangen“, ist Schallert überzeugt. Auch wenn sich Florian Kasseroler in diesem Fall aus der Grundverkehrskommission zurückgezogen hat, „eine Unvoreingenommenheit hat es hier nicht gegeben“, so der streitbare Anwalt. VN-HK
„Ein Schaf auf einem großen Grundstück ist zu wenig als Beleg für nachhaltige Landwirtschaft.“