Gericht: Strammer Hitlergruß am Mittagstisch

Welche haarsträubenden Äußerungen einen 47-jähriger Deutschen vor den Feldkircher Schwurgerichtshof brachten.
Feldkirch Ein Deutscher musste sich am Landesgericht Feldkirch wegen des Verbrechens nach dem Verbotsgesetz verantworten. Doch hieb- und stichfeste materielle Beweisergebnisse gab es bei dem Verfahren gegen den 47-jährigen, bislang unbescholtenen Leasingarbeiter kaum.
Normalerweise findet man bei Neonazis Hitlerbier, Fahnen, andere NS-Symbole, etliche Bilder von eindeutigen Posen und dergleichen. In diesem Fall sind es allerdings hauptsächlich die Aussagen seiner nunmehrigen Ex-Frau, die den Mann vor den Schwurgerichtshof in Feldkirch brachten. Es steht Aussage gegen Aussage, lediglich ein elektronisches Hakenkreuzbild wurde von den Fahndern gesichert und das, so sagt der Angeklagte, sei uralt.
Von der Vergangenheit eingeholt
Dass er einst als Teenager deutschen Hooligans angehörte, beim Umzug nach Vorarlberg auch der Gruppierung „Blood and Honour“ beitrat, räumt der Angeklagte ein. Allerdings sei er dort bereits 2014 ausgeschieden, habe alle Kontakte abgebrochen und all dem endgültig den Rücken gekehrt. Ein ganz anderes Bild des Angeklagten zeichnet jedoch seine Ex-Frau. Sie hatte nach kurzer Ehe die Scheidung eingereicht.
Nach ihrer Aussage waren häusliche Gewalt, rassistische Äußerungen sowie das permanente Verherrlichen von Hitler der Grund für die Trennung gewesen. Sie habe es einfach nicht mehr ausgehalten. Er habe sie gestalkt, ihr verboten, bei einem multikulturellen Fest in ihrer Wohnsitzgemeinde mitzuarbeiten. Vor dem Essen habe er am Mittagstisch oft zum Hitlergruß angesetzt, KZ-Einrichtungen geleugnet und immer wieder von ethnischen Säuberungen gesprochen. Wenn er aggressiv drauf gewesen sei, habe er mit der Faust auf den Tisch geschlagen und gesagt: „Blut und Ehre sind das Allerwichtigste!“ Außerdem habe er geprahlt, dass es bei derartigen Gruppen heißt: „Einmal Mitglied, immer Mitglied“. Von einer angeblichen Abkehr von der Vergangenheit habe sie nichts gespürt.
Schuldig gesprochen
Verteidigerin Andrea Concin fordert einen Freispruch: „Die letzten sieben Jahre verlief das Leben meines Mandanten in absolut geordneten Bahnen und es gibt keinen einzigen Beweis, dass hier eine Wiederbetätigung vorliegt.“ Der Schwurgerichtshof berät verhältnismäßig lange und kommt dann zum Ergebnis, dass die Frau die Wahrheit schilderte. Außer einem Punkt, wo beide Aussagen übereinstimmen, wird der Mann für schuldig befunden und wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu einer Strafe von neun Monaten Gefängnis auf Bewährung plus 5400 Euro unbedingte Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.