Gericht: Eine 16-Jährige im Ausnahmezustand

Wie nach einer Beziehungskrise die Emotionen entgleisten und ein Messer ins Spiel kam.
Feldkirch Das junge Mädchen macht bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch einen vernünftigen Eindruck; es ist auf einem guten Weg. In einer sozial betreuten WG bekommt die Jugendliche Unterstützung, sie ist in einem Arbeitsprojekt beschäftigt und schreibt Bewerbungen.
Im Oktober vergangenen Jahres steckte die heute 16-Jährige in einer schweren Krise. Wegen ihres Freundes musste sie bei ihrem Vater ausziehen, der Partner war dem Elternteil ein Dorn im Auge. Dann machte auch noch ihr Freund mit ihr Schluss, das belastete den Teenager schwer. Sie wollte nochmals mit ihm reden, er jedoch nicht mit ihr. Sie nahm ein Küchenmesser, stellte sich in den Türrahmen und wollte ihn zwingen, zuzuhören. Bei dem Gerangel verletzte sie ihn mit dem Messer an der Hand.
Außerdem warf sie Kieselsteine gegen sein Auto. „Das mit dem Messer wollte ich nicht, das war wirklich ein Versehen“, gibt der Teenager an. Sie ist kooperativ und einsichtig, damals rief sie selbst in Rankweil in der Psychiatrie an, bat um Hilfe, weil sie sich in einer psychischen Ausnahmesituation befand. Nach der Verabreichung eines Beruhigungsmittels konnte sie nach Hause fahren.
30 Stunden Sozialarbeit
Die junge Frau bekam allerdings Besuch von der Polizei. Sie begann wie wild gegen sich selbst zu schlagen. Die Beamten wollten verhindern, dass sie sich selbst etwas antut und hielten sie fest. Das Mädchen strampelte und wehrte sich, trat gegen den einen Beamten und kratzte den anderen. „Mir tut das alles heute sehr leid und ich bereue mein Verhalten“, sagt die von einer Sozialarbeiterin Begleitete. In ihrem derzeitigen Arbeitsprojekt bekommt sie lediglich 400 Euro Entgelt, weshalb als Strafe gemeinnützige Leistungen geeigneter scheinen. 30 Stunden unentgeltliche Arbeit werden festgelegt. Diese kann die Angeklagte in einem Tierheim, Altersheim, einem Pflegeheim oder ähnlichen Einrichtungen innerhalb sechs Monaten abarbeiten.
Unbescholten
Dafür bleibt die Strafkarte der jungen Frau leer, sie ist unbescholten und hat bei Bewerbungen keinen Makel in ihrem Leumundszeugnis. Richterin Sabrina Tagwercher berücksichtigt, dass es sich um einen Sonderfall handelt, öfters als einmal werden Diversionen in aller Regel nicht gewährt, doch in eher harmlosen Fällen und bei Übernahme von Verantwortung erspart diese Vorgehensweise den betreffenden Personen Vorstrafen und hat sich in der Praxis bewährt.