Opferanwalt von Enthaftung überrascht

Mordfall Janine G.: Hauptbeschuldigter schweigt weiterhin. Frage nach psychologischem Gutachten noch ungeklärt.
Feldkirch, Dornbirn Einen Paukenschlag setzte es am Freitag vor einer Woche im Mordfall Janine G.
Der zweitbeschuldigte Marc D. wurde vom Oberlandesgericht auf Antrag seines Verteidigers Sanjay Doshi auf freien Fuß gesetzt – die VN berichteten.
„Etwas unerwartet“
Diese Entscheidung hat Stefan Denifl, Beteiligtenanwalt und Vertreter der Opferfamilie, überrascht. Das räumt er in einem Gespräch mit den Vorarlberger Nachrichten ein. „Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hatte ja die Fortführung der Untersuchungshaft für den Zweitbeschuldigten angeordnet. Insofern kam die Entscheidung des Oberlandesgerichtes doch etwas unerwartet.“ Wichtig sei bei solchen Entscheidungen, dass die Angehörigen des Opfers noch vor der Veröffentlichung in den Medien darüber informiert werden.
Und das sei passiert. Er wolle die aktuelle Situation aber noch in aller Ruhe und in allen Details mit seinen Mandanten erörtern, erklärt Denifl. Der Anwalt vermutet, dass das Schweigen des Hauptangeklagten dem OLG Innsbruck seine Entscheidung erleichtert habe. „Bekannt sind ja derzeit nur die Aussagen des Zweitbeschuldigten.“ Wie auch immer: Der erfahrene Opferanwalt will die Seriosität der Gerichte nicht in Zweifel ziehen. „Man muss ja immer in Betracht ziehen, dass eine Entscheidung vom Erstgericht in der nächsten Instanz revidiert wird. So ist das bei der Justiz nun mal.“ Spekulationen, wonach Feldkirch womöglich als Prozessort wackelt, erteilt Denifl eine Absage. „Dazu gibt es nicht den geringsten Grund.“
Frage nach Gutachten
Offen ist indes noch die Frage nach der Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens über den Angeklagten. Das könnte theoretisch auch der Opferanwalt beantragen.
Viel eher macht das jedoch der Anwalt eines Beschuldigten oder die Staatsanwaltschaft. Im Zusammenhang mit dem Mordfall Janine G. wäre das German Bertsch als Verteidiger des Hauptbeschuldigten M. S.
Auf VN-Anfrage teilte Bertsch mit, er habe das noch nicht getan. „Ich könnte einen vorschlagen, aber ich habe mich noch nicht festgelegt. Grundsätzlich bestimmt die Staatsanwaltschaft, wer Gutachter wird. Ich kann das höchstens ablehnen“, erklärt Bertsch.
Warten auf Abschlussbericht
Zur Enthaftung des Zweitbeschuldigten möchte sich Bertsch nicht äußern. „Ich konzentriere mich ausschließlich auf meinen Mandanten.“ An seinem bereits prognostizierten Zeitplan hält Bertsch fest. „Derzeit gibt es noch keinen Abschlussbericht. Vor Mitte Sommer rechne ich nicht mit einer Anklageschrift“, betont der Anwalt.
„Vor Mitte Sommer rechne ich nicht mit einer Anklageschrift.“
