Nach Unfalltod auf der Problemkreuzung: So lautet das Urteil

Radfahrer (80) starb im toten Winkel: Nun wurde das Urteil gegen den Lkw-Lenker gefällt.
Bregenz Der 24. November 2021 veränderte das Leben des heute 27-jährigen Vorarlbergers auf dramatische Weise. Quälende Erinnerungen belasten den Unbescholtenen seither. Er kann deshalb nicht mehr als Lkw-Fahrer arbeiten. Seither verdient der junge Mann sein Brot als Kfz-Mechaniker.
Was war geschehen? An jenem Tag bog er mit seinem Lkw auf der Achkreuzung in Lauterach nach rechts in Richtung Dammstraße ab. Was er dabei übersah oder laut seiner eigenen Aussage nicht sehen konnte: Neben der Fahrerseite war ein 80-jähriger E-Bike-Fahrer unterwegs. Das 16-Tonnen-Schwerfahrzeug erfasste den Pensionisten, der unter den Lkw geriet und tödlich verletzt wurde.

„Ein schwerer Tag“
Bei der Verhandlung am Bezirksgericht wird der 27-Jährige wieder mit dem tragischen Geschehen konfrontiert, als Beschuldigter, angeklagt wegen fahrlässiger Tötung. Beim Prozess dabei sind auch die Angehörigen des Unfallopfers und sein Verteidiger Rechtsanwalt Gerhard Preisl, der gegenüber Richter Christian Röthlin das psychische Leid seines Mandanten betont: „Es ist heute ein besonders schwerer Tag für ihn. Er hat an die Angehörigen des Opfers einen Brief übermittelt, in dem er sein Leid zum Ausdruck bringt.“
Der Beschuldigte selbst sagt: „Ich weiß, was ich getan habe. Könnte ich es rückgängig machen, würde ich es tun.“ Preisl zieht bei der Verteidigung sämtliche Register: „Mein Mandant hat keinen Fahrfehler begangen, er konnte den Radfahrer schlichtweg nicht sehen.“
Ja, gerade diese Kreuzung sei berüchtigt für solche Unfälle. Man müsse sie endlich entschärfen. Auch die viel diskutierte Gefahr des toten Winkels sei an dieser Unfalltragödie mitverursachend gewesen. Außerdem wies der Lkw keinen Abbiegeassistenten auf, dessen Anbringung schon längst gesetzlich verordnet gehöre.

Der Angeklagte beteuert: „Nein, ich habe sämtliche der vier Außenspiegel an der Fahrerseite und den Parabolspiegel an der Kreuzung genau betrachtet, doch den Radfahrer beim Abbiegen einfach nicht erkannt.“ Rechtsanwalt Preisl bringt noch eine OGH-Entscheidung mit ins Spiel, nachdem ein Radfahrer einem blinkenden, rechtsabbiegenden Lkw den Vorrang lassen müsste.
800 Euro Geldstrafe
Ein verkehrstechnisches Gutachten attestierte jedoch, dass der Lkw-Lenker den Radfahrer damals hätte sehen müssen. Richter Röthlin verurteilt den 27-Jährigen im Sinne der Anklage zu 800 Euro Geldstrafe (200 Tagessätze à vier Euro) und spricht den Angehörigen einen Teilschadenersatzbetrag in Höhe von 3912 Euro für die Bestattungskosten zu. Der Verurteilte erbittet sich drei Tage Bedenkzeit.
Das mahnende „Geisterfahrrad“
Die Vorarlberger Radlobby stellte nach dem Unfall ein symbolisches „Ghostbike“ an der neuralgischen Unfallstelle der Achkreuzung auf. Zum Gedenken und als stumme Aufforderung zu einem dringenden Umdenken in der Verkehrsplanung.


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