Gericht: 50-jähriger auf dem Weg zur Arbeit niedergestochen

Psychisch Kranker muss nach Attacke in Nenzing in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
feldkirch Der angeklagte 25-jährige Afghane bestreitet bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch den Angriff damals in Nenzing und sagt, er sei zuhause gewesen. Er habe keine Ahnung, wer den 50-jährigen Techniker am siebten Dezember vergangenen Jahres frühmorgens auf dem Weg zur Arbeit am Nenzinger Bahnhof niederstach und lebensgefährlich verletzte.
Doch es gibt eine Reihe von Indizien. Das Opfer beschrieb einen zur Vermummung ins Gesicht gezogenen Schal. Genau einen derart gemusterten Schal fand man beim Verdächtigen, der ganz in der Nähe wohnte. Zudem waren seine Turnschuhe feucht und es sind genau solche Schuhe, wie sie zum Tatzeitpunkt von einer Kamera aufgezeichnet wurden.
Lebensgefährlich verletzt
Das Opfer ist ein Pendler und wollte damals mit dem Zug nach Liechtenstein, wo er arbeitet. Tatwaffe konnte keine sichergestellt werden, es hieß nur spitzer Gegenstand. Bis heute ist unklar, was es konkret war. Das Opfer erzählt, dass ihm ein Unbekannter entgegenkam, ihn ansprach: „Woher kommst Du? Wohin gehst Du?“. In gebrochenem Deutsch und abgehackt, erinnert sich der 50-Jährige.
Plötzlich habe ihn sein Gegenüber am Handgelenk gepackt und hergezogen. Wenig später spürte er einen Stoß, er dachte erst an einen Schlag, einen Stich spürte er zunächst nicht. Im Schock überlegte er sogar noch, ob er nicht noch in den Zug steigen und zur Arbeit fahren solle. Im Spital stellten sich dann lebensgefährliche Verletzungen heraus. Der wuchtige Stich durchtrennte die elfte Rippe, verlief weiter in den Bauchraum und stach die Niere an.
Drogenbedingte Schizophrenie
Der Täter wurde nur wenig später gefasst. Was die gesundheitliche Situation des Flüchtlings betrifft, diagnostizierten die Fachärzte eine drogenbedingte Schizophrenie. Auch wenn der junge Mann sich selbst überhaupt nicht für krank hält, im LKH Rankweil hörte er Stimmen und auch in seiner Wohnung rannte er panisch aus den eigenen vier Wänden und rief „Hört auf! Hört auf!“. Alles spricht für Wahnvorstellungen.
Gerichtspsychiater Reinhard Haller fasst zusammen, dass er eine Einweisung in die Psychiatrie für geboten sieht. „Der Betroffene ist krank, war unzurechnungsfähig, es war eine motivlose Tat, er hat keinerlei Einsicht und es ist unklar, wie es mit ihm draußen weitergehen würde“, spricht Haller von „einer tickenden Zeitbombe“. Das Gericht kommt zu der Entscheidung, der Mann war der Täter, er muss weiterhin auf unbestimmte Zeit behandelt und somit eingewiesen werden. Der Betroffene sieht das anders: „Ich bin unschuldig und völlig gesund“, fehlt ihm jede Einsicht, er bekämpft das Urteil.
Du hast einen Tipp für die VN Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@vn.at.