Vater mit dem Tod bedroht

Vorarlberg / 07.07.2022 • 20:00 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Bei der Verhandlung vor Gericht wurde der junge Mann von seinem Vater entlastet. eckert
Bei der Verhandlung vor Gericht wurde der junge Mann von seinem Vater entlastet. eckert

Junior bedrohte seinen Senior mit einer Schere, kam vor Gericht jedoch ungeschoren davon.

Feldkirch Beim Prozess am Landesgericht Feldkirch wird ein Vorfall im Sommer 2021 verhandelt, an den sich der junge Angeklagte nicht mehr erinnern kann. Tablettenmissbrauch war der Hintergrund, doch der Anlass geringfügig.

Lappalien entfachen immer wieder Streit in der Bregenzer Familie. „Der Angeklagte hielt seinem Vater die Schere vor und drohte ‚Ich steche dich ab‘, so die Staatsanwältin.“ Es kam zur Anzeige und der bedrohte Senior schilderte den Vorfall detailliert.

Im aktuellen Prozess rudert er aber zurück: „Ich will meinen Sohn nicht belasten. Er ist jetzt wirklich auf einem guten Weg und wir hoffen, dass er es jetzt schafft, wieder ein geordnetes Leben zu führen. Das möchte ich ihm nicht verbauen“, so der Vater als Zeuge.

Guter Eindruck

Der 21-jährige angeklagte Unterländer hat eine technische Lehre erfolgreich abgeschlossen und ist auf Jobsuche. „Sie machen mir heute auch einen besseren Eindruck als beim letzten Mal“, so Richter Richard Gschwenter, der den zweifach Vorbestraften bereits bestens kennt. Juristisch ergibt sich das Problem, dass sich der Vater der Aussage entschlagen kann und seine bisherigen Aussagen damit auch nicht verwertbar sind.

Dass sich der Sohn entschuldigt und sagt, sein Vater habe bei der Anzeige nicht gelogen, ist zu wenig. Somit erfolgt ein Freispruch. Bereits beim letzten Prozess im April hatte der junge Mann Glück. Auch damals ging‘s um Drohungen gegen seine Mutter und Angriffe gegen seinen Vater. Bereits damals hielten die Eltern schützend die Hand über ihren Sohn und verweigerten die Aussage. Deshalb wurde das Ausrasten den Eltern gegenüber bereits beim letzten Mal nicht sanktioniert. Was beim letzten Mal jedoch mit 1440 Euro teilbedingter Geldstrafe gerichtlich sanktioniert wurde, war eine schwere Körperverletzung.

Blutsbrüderschaft

Der 21-Jährige und sein ebenfalls volltrunkener 20-jähriger Freund hatten die Silvesternacht durchzecht und wollten Blutsbrüderschaft schließen. Mit einem Küchenmesser schnitt er erst dem Kollegen tief in die Hand, sodass der mit zwölf Stichen genäht werden musste. Er selbst kniff nicht und vollzog auch an sich den für die Blutsbrüderschaft nötigen Schnitt. Allerdings ging auch dieser viel zu tief. Er durchtrennte sich mehrere Sehnen, musste operiert werden. Die Blutsbrüderschaft vollzogen die beiden dann nicht mehr. Angesichts der Blutlache am Boden war ihnen die Lust auf das Ritual vergangen. Heute gibt es wegen des Verhaltens gegenüber dem Vater einen Freispruch. „So, jetzt möchte ich Sie hier herinnen aber nie mehr sehen“, so der Richter. Der 21-Jährige verspricht es. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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