Gericht: So schamlos nutzte 19-Jährige das Mitleid einer Bekannten aus

Junge Frau gaukelte einer Zufallsbekanntschaft vor, Geld für schwere Operation zu benötigen.
Feldkirch Schüchtern nimmt die zierliche Angeklagte bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch Platz. Die Serbin ist erst neunzehn Jahre alt und bereits Mutter von zwei Kindern. Das eine Baby ist 18, das andere sechs Monate alt. Ihre frühe Schwangerschaft war auch der Grund, warum sich die Frau mit ihrer Familie in Wien zerstritten hatte. Sie zog ans andere Ende von Österreich.
Hier sprach sie in Dornbirn eine wildfremde Frau an und jammerte ihr zunächst etwas von Mietrückständen vor. Dann legte sie noch eins drauf und erzählte, dass sie in ihrer Heimat in Serbien dringend eine schwere Operation vornehmen lassen müsse, ihr das Geld dafür allerdings fehle. Die Rechnung ging auf, die Angesprochene hatte Mitleid. Die Vorarlbergerin traf sich zwei Mal mit der Serbin und händigte ihr als Darlehen insgesamt 15.000 Euro aus.
Anruf ging ins Leere
Als sich die Geldgeberin nach der angeblichen Operation nach der Patientin erkundigen wollte, ging diese nicht mehr ans Telefon. Da wurde selbst die Gutgläubige hellhörig und erstattete Anzeige. In Wien, so die Fahnder, war ein ähnlicher Fall aufgetreten. Es gibt zufällig Lichtbilder, auf denen das Dornbirner Opfer die Angeklagte wieder erkannte, man konnte sie über das Telefon ausfindig machen.
Das Verfahren in Wien ist zwar inzwischen eingestellt worden. Die Dornbirner Angelegenheit ist jedenfalls ganz eindeutig der jungen Mutter zuzuordnen. Zu ihrer Verteidigung hat sie nicht viel vorzubringen. Sie räumt ein, dass sie ihr Gegenüber hinters Licht geführt hat. Nun wurde sie wegen schweren Betrugs angeklagt und auch schuldig gesprochen. Das Urteil: 1200 Euro Geldstrafe und die Rückzahlung des ergaunerten Betrags von 15.000 Euro. Mildernd waren die Unbescholtenheit, das Geständnis und das Alter unter 21 Jahren.
Rückzahlung
„Die Familienstreitigkeiten haben sich eingerenkt“, so der Verteidiger. Wie lange die Frau, die derzeit monatlich 650 Euro Karenzgeld bezieht, braucht, bis sie die 15.000 Euro zurückbezahlen kann, ist fraglich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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