Neue Regelungen für Feldkirchs Hundehalter

Vorarlberg / 17.07.2022 • 17:33 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Nach der zweimaligen Aussetzung tritt die Verordnungsänderung ab Anfang 2023 in Kraft.Adobe Stock
Nach der zweimaligen Aussetzung tritt die Verordnungsänderung ab Anfang 2023 in Kraft.Adobe Stock

Änderungen bringen u.a. Förderung von Kursen und Wegfall der Hundemarke mit sich.

Feldkirch Eine Änderung der aktuellen Hundeabgabeverordnung wurde von der Feldkircher Stadtvertretung bereits im Jahr 2018 beschlossen. Aufgrund der Corona-Situation wurde das Inkrafttreten der neuen Verordnung jedoch zwei Mal verschoben, letztmalig mit Wirkung bis zum 1. Jänner 2023.

Förderung von Hundekursen

Die Förderung von Hundekursen steht dabei nach wie vor im Vordergrund. Denn Gehorsamstraining ist nicht nur für die Tiere, sondern auch deren Halter von großer Bedeutung. Einerseits helfen sie dem Hund, sich in der Gruppe einzuordnen, andererseits bekommen Hundehalter bei diesen Kursen wichtige Informationen, die das Zusammenleben von Mensch und Tier vereinfachen. Für die Erreichung dieses Ziels braucht es vor allem niederschwellige, aber gleichzeitig qualitativ hochwertige Angebote. Deshalb soll die Absolvierung von Hundekursen künftig mit einem Beitrag unterstützt werden. Dies möchte die Stadt mit Feldkirch-Einkaufsgutscheinen in Höhe von 40 Euro tun.

Gleichzeitig soll sich die Absolvierung eines Kurses nicht mehr auf die Höhe der jährlichen Hundeabgabe auswirken. Auch diese Abgabe wird ab 1. Jänner 2023 angepasst: Für den ersten Hund sollen dann 70 Euro pro Jahr anfallen, für jeden weiteren Hund 100 Euro. Die Abgabe für Listenhunde beträgt 250 Euro. Außerdem wird die Hundeabgabe dann an den Vorarlberger Lebenserhaltungskostenindex gebunden. Jene Personen, die den Heizkostenzuschuss in Anspruch nehmen, können einen ermäßigten Tarif von 35 Euro für den ersten Hund beantragen. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Listenhunde. Auch neu ist die Regelung, dass die Hundeabgabe bei Anschaffung eines Hundes oder Zuzug ab dem zweiten Halbjahr halbiert wird.

Mikrochipnummer

Mit Beginn des nächsten Jahres ist auch der Versand von Hundemarken hinfällig. Künftig erfolgt die Registrierung der Hunde über die implantierte Mikrochipnummer. Die Pflicht zur Kennzeichnung mit einem Mikrochip sowie die Registrierung in der bundesweiten Heimtierdatenbank für Hunde ist für alle Hunde, die in Österreich gehalten werden, bereits seit dem Jahr 2010 Pflicht. Die Kennzeichnung mittels Mikrochip stellt sicher, dass ein Hund eindeutig mit einem einmaligen Nummerncode identifiziert werden kann.

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