Der Ex-Frau das Leben zur Hölle gemacht

Aufbrausender Stalker wegen beharrlicher Verfolgung verurteilt.
Feldkirch Ihre Ehe währte 21 Jahre lang, sie haben drei gemeinsame Kinder. Seit drei Jahren aber sind die 41-Jährige Frau und der 45-jährige, nun am Landesgericht Feldkirch angeklagte Mann geschieden. Doch dem Arbeiter scheint es schwerzufallen, die Beziehung hinter sich zu lassen. Vor allem seit die Frau einen neuen Mann kennengelernt und sich mit diesem sogar verlobt hat. Immer wieder taucht ihr Ex-Ehemann an der Bushaltestelle auf, von der sie zur Arbeit fährt.
„Rein zufällig“ wie der Beschuldigte selbst sagt, steht er mit runtergelassenen Scheiben dort, wo sie gerade auftaucht. Zwei bis vier Mal täglich rief er sie über Monate hinweg an, auch ihren neuen Freund und sogar dessen Mutter, auch nachts. „Er bedrohte mich auch“, sagt die Frau im Zeugenstand.
Weisung nutzt nichts
Dem Mann wurde bereits untersagt, sich seiner Ex-Frau zu nähern. Hundert Meter muss er mindestens Abstand halten, sonst kann sie ihn erneut wegen Verletzung der gerichtlichen Anordnung anzeigen. Das ist auch schon passiert.
„Ich habe gerade jetzt wieder 500 Euro Strafe bei der Bezirkshauptmannschaft bezahlt“, jammert der Angeklagte. „Und warum halten Sie sich nicht dran und bleiben einfach ihrer Ex-Frau fern?“, will Richter Richard Gschwenter wissen. Doch der Befragte weicht aus, spricht von 55.000 Euro Gerichtsschulden und dass ihm seine Ex-Frau nur sein neues Leben versauen will und psychisch selbst nicht ganz auf der Höhe sei. Wieder kommt er mit dem Vorwurf, dass sie in die Türkei gefahren sei und sich über das Internet in einen Mann verliebt habe. „Als Geschiedene kann sie in die Türkei fahren so oft sie will. Und wenn sie 100 Männer hat, geht Sie das nichts an!“, verdeutlicht Gschwenter noch einmal. Doch der Angeklagte erwidert: „Soll sie doch zur Hölle fahren mit ihrem neuen Mann!“.
Wegen beharrlicher Verfolgung wird der 45-Jährige zu fünf Monaten bedingter Haftstrafe verurteilt. Dazu kommen 1000 Euro unbedingte Geldstrafe. Die zwei Vorstrafen wegen Drohung und Nötigung stammen auch schon aus ehemaligen Eheproblemen.
„Das ist ungerecht. Ich hänge mich auf, dann hat die blöde Kuh Ruhe vor mir“, wettert der Verurteilte und verlässt schimpfend den Verhandlungssaal. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. EC
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