Peter Bußjäger

Kommentar

Peter Bußjäger

Freier Seezugang

Vorarlberg / 21.07.2022 • 21:49 Uhr / 3 Minuten Lesezeit

Das Land Kärnten wird demnächst den freien Zugang zu den Kärntner Seen in die Verfassung schreiben. Wo ein solcher halt noch möglich und nicht schon verbaut ist. „Der Zugang der Allgemeinheit zu Bergen, Seen, Flüssen sowie sonstigen Naturschönheiten in Kärnten ist zu sichern“, soll der Gesetzesantrag, der in den Landtag eingebracht wurde, lauten. Mehr an Verbindlichkeit ist offenbar nicht drinnen. Darüber hinaus hat die Kärntner Landesregierung vor, den Verkauf von Seegrundstücken im öffentlichen Eigentum zu erschweren. Der Bundes-SPÖ gefällt der Gedanke so gut, dass sie den freien Seezugang sowie ein Vorkaufsrecht der öffentlichen Hand an Seegrundstücken gleich in der Bundesverfassung verankern will. Warten wir ab, was daraus im Ergebnis wird.

In Vorarlberg ist der freie Zugang zum Bodenseeufer entgegen landläufiger Meinung nicht in der Verfassung festgeschrieben, sondern im Straßengesetz verankert und vergleichsweise konkret: Ein zehn Meter breiter Uferstreifen, ausgenommen Bauwerke, darf, von wenigen Ausnahmen abgesehen, auch ohne Einverständnis des Grundeigentümers betreten werden. Diese Regelung, die 1969 gerade noch rechtzeitig in Kraft getreten ist, hat sich bestens bewährt. Die Nachbarregionen um den Bodensee beneiden uns darum.

Umso merkwürdiger sind die Pläne der ÖBB und des Verkehrs- und Klimaschutzministeriums zu bewerten, die bestehende Bahnlinie in der Bregenzer Bucht um ein zweites, womöglich sogar drittes Gleis zu ergänzen. Wer auf diese Idee kommt, mag vielleicht vom Gleisbau etwas verstehen, von den Bedürfnissen der Bevölkerung und den Zeichen der Zeit jedoch nichts.

Wenn, dann gehört die Eisenbahn in den Berg und nicht an den See, auch wenn es vielleicht die billigste Lösung sein mag, einfach zur bestehenden Anlage ein zweites oder drittes Gleis zu legen. Dass die Zulaufstrecken für einen Tunnel durch den Pfänder mittlerweile verbaut sind, ist kein Argument. Wenn Verkehrsministerium und ÖBB nicht in der Lage waren, Vorsorge zu treffen, müssen eben kreativere und wohl auch teurere Lösungen her.

„Dass die Zulaufstrecken für einen Tunnel durch den Pfänder mittlerweile verbaut sind, ist kein Argument.“

Peter Bussjäger

peter.bussjaeger@vn.at

Peter Bußjäger ist Direktor des ­Instituts für Föderalismus und ­Universitätsprofessor in Innsbruck.

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