Höchstgericht kippte Flächenwidmung

Vorarlberg / 21.07.2022 • 16:36 Uhr / 3 Minuten Lesezeit

Unrechtmäßige Widmung im Wallenmahd gefährdet Schluge-Umzug.

Dornbirn Änderungen des Flächenwidmungsplans gehören zu den Standard-Tagesordnungspunkten einer Stadtvertretungssitzung. Meist geht es um kleinere Änderungen in Einzelfällen, die in der Regel problemlos angegsegnet werden, fast schon eine Formsache. Nicht so in der jüngsten Sitzung des Stadtparlaments. Besonders die Umwidmung einer Fläche im Wallenmahd sorgte für Gesprächsbedarf.

Hier hatte die Stadt nämlich bereits einen Fehler begangen. Das Gelände, auf dem sich die Firma Schluge neu ansiedeln wollte, wurde bereits in eine Fläche Betriebsgebiet 2 gewidmet. Ein knapp 30 Meter breiter Grünstreifen sollte die nahe Wohnbebauung vor Lärm und Emissionen schützen. Doch dieser Abstand reichte offenbar nicht. Der Landesvolksanwalt wurde eingeschaltet und klagte vor dem Verfassungsgerichtshof. Und bekam recht.

Die Stadt musste die Widmung zurücknehmen, zu nah wären Anwohner dem Lärm des Betriebsgebiets ausgesetzt. Seitdem ist die Fläche ein weißer Fleck, eine Fläche ohne Widmung.

Aussage nicht richtig

„Wir wurden in der Stadtvertretung damals darauf hingewiesen, dass der Lärmschutz ausreichend sei. Diese Aussage der Stadtplanung war nicht richtig“, fasste Walter Schönbeck von der FPÖ zusammen. „Schluge steht unter großem Druck, da sein jetziges Grundstück anders verwertet wird“, beklagte zudem Wolfgang Fäßler für die Neos. Den Willen, dem heimischen Betrieb einen guten Dornbirner Standort anzubieten, bekundeten mehrere Stadtvertreter. Juliane Alton von den Grünen kritisierte angesichts des fehlerhaften Ansiedlungsversuchs das Standort- und Gründerzentrum, das man in dieser Wahlperiode mit einer Million Euro finanziere. „Grundstücke reißt man uns eh aus der Hand“, meinte die Stadträtin. Das ließ Stadtplanungsstadtrat Julian Fässler jedoch nicht gelten und attestierte dem Zentrum eine gute Arbeit.

Letztlich widmeten die Stadtvertreter einstimmig den weißen Fleck als Betriebsgebiet, jedoch der Kategorie 1 statt 2, für Gewerbe das „keine wesentlichen Störungen“ verursachen darf. „Jetzt wird es an der BH liegen, die Auflagen so zu gestalten, dass kein Lärm davon ausgeht. Wie sie das macht, werden wir sehen“, so Juliane Alton. VN-pes

Du hast einen Tipp für die VN Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@vn.at.