Unterschiedliches Bild

Ende der Quarantäne wird in Österreich geprüft. Andere Länder regeln das verschieden.
Bregenz Egal ob Maske oder G-Regeln: Fast alle Corona-Beschränkungen wurden abgeschafft. Nur die Quarantäne bleibt. Schon bald könnte es aber zu einer Neuerung kommen. Vor einigen Tagen war ein entsprechender Verordnungsentwurf bekannt geworden. Demnach würde die Absonderung für Infizierte ganz abgeschafft und durch bestimmte Verkehrsbeschränkungen wie die Maskenpflicht ersetzt. Für sensible Bereiche wie Krankenhäuser oder Volksschulen gälte ein Betretungsverbot. Aus dem Büro von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) hieß es zuletzt, dass noch keine Entscheidung getroffen wurde. Im VN-Interview sagte der Ressortchef auf die Frage, wie es mit der Quarantäne weitergehe: „Das hängt von der epidemiologischen Lage ab. Ich will zudem eine Verordnung, die rechtlich hält.“ Von Landesseite waren zuvor Wünsche nach einem „Krankenstandssystem“ laut geworden. Heute soll es einen virtuellen Bund-Länder-Gipfel geben, bei dem auch über diese Frage beraten wird.
Fünf Tage Isolation
Derzeit ist es in Österreich noch so, dass sich positiv Getestete mindestens fünf Tage isolieren müssen. Sind sie 48 Stunden symptomfrei, können sie die Absonderung beenden – weitere fünf Tage sind aber Verkehrsbeschränkungen einzuhalten: Betroffene müssen etwa durchgehend eine FFP2-Maske tragen und Veranstaltungen meiden. Daraus kann man sich freitesten. Ein Blick über die Grenze zeigt: Die europäischen Staaten handhaben die Quarantäne unterschiedlich.
Schweiz und Liechtenstein. Als eine der letzten Anti-Corona-Maßnahmen hat die Schweiz die Isolationspflicht für positiv Getestete abgeschafft. Das heißt: Wer sich infiziert hat oder Kontaktperson ist, muss sich nicht absondern. Auch in Liechtenstein, das sich seit jeher in seinen Auflagen an der Schweiz orientiert, ist die Bestimmung im März ausgelaufen. Das Fürstentum appelliert ebenfalls an die Eigenverantwortung: Wer Symptome hat, solle sich testen und isolieren.
Deutschland. In Deutschland beträgt die Isolationspflicht für positiv Getestete fünf Tage. Danach wird empfohlen, sich erneut testen zu lessen. Auch im Nachbarland gibt es aktuell eine Debatte zum möglichen Ende der Vorgaben. „Infizierte müssen zu Hause bleiben. Sonst steigen nicht nur die Fallzahlen noch mehr, sondern der Arbeitsplatz selbst wird zum Sicherheitsrisiko“, erklärte indes Gesundheitsminister Karl Lauterbach.
Spanien. In Spanien sind Test- und Quarantänepflichten bereits beendet worden. Wer sich ansteckt und nur leichte Symptome hat, muss das nicht mehr melden und sich nicht isolieren. Anders sieht es etwa für Mitarbeiter aus dem Gesundheits- oder Pflegebereich, Schwangere und Menschen ab 60 Jahren aus. Infizierten wird empfohlen, zehn Tage lang Vorsicht walten zu lassen, Maske zu tragen, sowie auf den Kontakt mit gefährdeten Menschen und Massenveranstaltungen zu verzichten.
Italien. Italien hält an der strengen Isolationspflicht fest. Positiv Getestete sind dazu verpflichtet, sich mindestens zehn Tage lang zu isolieren. Für jene, die vollständig geimpft oder genesen sind, reduziert sich die Vorgabe auf sieben Tage. Nur mit einem negativen Test kann die Absonderung beendet werden.
Griechenland. Touristinnen und Touristen, die in Griechenland positiv getestet werden, müssen nicht mehr verpflichtend fünf Tage lang in Quarantäne. Mit dieser Aussage wurde zuletzt der Chef der Gesundheitsbehöre Theoklis Zaoutis in Medienberichten zitiert. Es gebe aber eine dringende Empfehlung zur Selbstisolation und Maske.
Portugal. Auf dem portugiesischen Festland ist nach einem positiven Test eine mindestens siebentägige Selbstisolation notwendig. In Madeira oder den Azoren reichen fünf Tage. VN-RAM
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