Urteil in Causa Ischgl aufgehoben

Vorarlberg / 25.07.2022 • 22:33 Uhr / 2 Minuten Lesezeit
FILE PHOTO: Signs are seen at the entrance of a lift station, as the coronavirus disease (COVID-19) outbreak continues, in the Tyrolean ski resort of Ischgl, Austria, October 19, 2020. REUTERS/Leonhard Foeger/File Photo

FILE PHOTO: Signs are seen at the entrance of a lift station, as the coronavirus disease (COVID-19) outbreak continues, in the Tyrolean ski resort of Ischgl, Austria, October 19, 2020. REUTERS/Leonhard Foeger/File Photo

Durch Corona geschädigte Urlauber können nun auf Entschädigung hoffen.

Ischgl, Wien Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat ein erstinstanzliches Urteil wegen schwerer Mängel aufgehoben. Ein deutscher Urlauber hatte sich im März 2020 in Ischgl aufgehalten und sich seiner Überzeugung zufolge dort mit SARS-CoV-2 infiziert. Er hatte die Republik Österreich auf Schmerzengeld, Heilungs- und Pflegekosten sowie Verdienstentgang geklagt und war damit abgeblitzt. Das Ersturteil war laut OLG aber mit Feststellungsmängeln behaftet. Die erste Instanz hätte nicht geklärt, ob der Deutsche eine Information des Landes Tirol überhaupt kannte, auf die er seine Klage stützte. Das Amt der Tiroler Landesregierung hatte am 5. März 2020 verlautbart, positiv auf das Coronavirus getestete Isländer hätten sich auf der Rückreise im Flugzeug angesteckt, weshalb es wenig wahrscheinlich erscheine, dass es in Tirol zu Ansteckungen gekommen sei. Dabei hätten die Behörden zu diesem Zeitpunkt gewusst, dass bei zwei Isländern Symptome schon vor der Abreise aus Ischgl aufgetreten seien, monierte der Kläger. Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen (ZRS) muss nun klären, ob der Urlauber von dieser „Landesinformation“ überhaupt Kenntnis hatte. 

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