Das Ende der Quarantäne ist eingeläutet

Vorarlberg / 26.07.2022 • 22:38 Uhr / 3 Minuten Lesezeit

Ab 1. August reicht bei positivem Test eine FFP2-Maske.

bregenz Wien Wie erwartet verkündete Gesundheitsminister Johannes Rauch gestern, Dienstag, das Ende der Quarantäne.  Der Verordnungstext dazu liegt bereits vor, auch Details daraus waren vorab durchgesickert. Diese verheißen im Klartext: Wer sich nicht krank fühlt, kann auch nach einem positiven Coronatest das Haus verlassen, ist jedoch Verkehrsbeschränkungen unterworfen. Dies bedeutet, dass FFP2-Maske getragen werden muss, außer man ist im Freien und in zwei Metern Abstand niemand unterwegs. Die Regelung tritt am 1. August in Kraft.

Zustimmung aus Vorarlberg

Die Entscheidung passt nicht allen, wohl aber kann sich Rauch der Zustimmung aus Vorarlberg sicher sein. Hier haben sich die politischen Vertreter bekanntlich schon länger für Erleichterungen im Rahmen des Absonderungsmanagements ausgesprochen. Die bis dato vergleichsweise milden Krankheitsverläufe ließen keine Überlastung des Gesundheitssystems befürchten, hieß es unlängst bei einer Pressekonferenz. Aktuell werden 57 Covid-19-Patienten stationär betreut, davon haben laut KHBG 18 einen ausreichenden Immunschutz gemäß den Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums. Fünf infizierte Personen liegen auf der Intensivstation. Von den rund 6000 Mitarbeitenden sind zurzeit 66 positiv getestet, aber niemand zusätzlich in Quarantäne.

In der Verordnung zur Aufhebung der Quarantäne werden unter anderem Betretungsverbote definiert. Diese gelten für Krankenanstalten ebenso wie für Pflege- und Behinderten- sowie Kureinrichtungen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Volksschulen und Horte. Allerdings dürfen Mitarbeiter diese Arbeitsorte mit Maske betreten, wenn sie infiziert sind. Arbeiten mit positivem Test ist künftig generell wieder mit Maske möglich. Dis gilt jedoch nicht in Berufen, wo das Tragen einer Maske die Job-Ausübung verunmöglicht wie Logopäden und Musiker.

Nur plaudern, nicht konsumieren

Im trauten Heim ist auch für Infizierte keine Maske anzulegen, solange nur Personen desselben Haushalts dort anwesend sind, das gilt auch für Privat-Pkw. Dafür darf man selbst in Gasthäuser oder Schwimmbäder gehen trotz positiven Tests, allerdings nur mit Maske. Das heißt, im Lokal sitzen und plaudern geht, dort etwas konsumieren ist ausdrücklich nicht gestattet. Zu beachten ist außerdem, dass die Verkehrsbeschränkungen nicht erst nach einem positiven PCR-Test laufen, sondern bereits nach einem Antigen-Test, der eine Infektion mit dem Coronavirus anzeigt. Wird dieser durch einen PCR-Test nicht bestätigt, fallen die Vorgaben. Die Verkehrsbeschränkungen gelten maximal zehn Tage, nach fünf kann man sich freitesten.

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