Wegen übler Nachrede: Geldstrafe für Bludenzer ÖVP-Klubobman Krump
Mario Leiter fordert statt Entschädigung sofortigen Rücktritt.
Feldkirch Wegen übler Nachrede wurde am Dienstag der Klubobmann der Bludenzer ÖVP, Gerhard Krump, am Landesgericht Feldkirch schuldig gesprochen. Gegenstand der Verhandlung war die Anzeige vom 10. Februar 2022 im „Bludenzer Anzeiger“, die von Gerhard Krump in Auftrag gegeben wurde. Darin war unter anderem von Wahlbetrug und kriminellen Machenschaften die Rede. Hintergrund dieser Anzeige war die Verhandlung und Verurteilung einer Wahlkampfhelferin der „Liste Mario Leiter“, wegen Urkundenfälschung im Zusammenhang mit der Bürgermeisterwahl im Herbst 2020.
„Es war nie meine Absicht, Herrn Mario Leiter zu diskreditieren“, räumte Gerhard Krump seine Schuld teilweise ein. Bereits im Vorfeld der Privatverhandlung hatten sowohl die Bludenzer ÖVP als auch Gerhard Krump einen Widerruf veröffentlicht. Eine persönliche Entschuldigung bei den Betroffenen sei jedoch bisher ausgeblieben, wie Mario Leiter betonte: „Ich habe einige Wochen darauf gewartet, dass Herr Krump zu mir ins Büro kommt.“
Dass trotzdem angebotene Gespräche sowie ein Entgelt im Vorfeld der Verhandlung abgelehnt worden sind, dafür hatte die Verteidigung kein Verständnis, wie Rechtsanwältin Dr. Christine Knecht-Kleber anführt: „Wie viel Asche muss mein Mandant noch über sein Haupt werfen, bis ihm vergeben wird?“ Man habe nicht vor, eine Schlammschlacht zu eröffnen.
Späte Entschuldigung
Die politische Schlammschlacht blieb aus. Gerhard Krump nutzte das Angebot der Richterin, sich im Gericht bei Mario Leiter zu entschuldigen. Der Kommandant der Bludenzer Stadtpolizei nahm die Entschuldigung an. Trotzdem forderte die Anklage ein generalpräventives Urteil. „Nicht nur ich bin betroffen. Sondern insgesamt 65 Menschen und ihre Familien, die auf diese Sache angesprochen und beschimpft werden“, erklärt Mario Leiter. Er selbst habe sich nach Veröffentlichung der Anzeige kaum mehr in Uniform auf die Straße getraut. „Dieser Art des ‚Dirty Campaignings‘ muss Einhalt geboten werden“, betont der ehemalige Vizebürgermeister.
Am Ende der Verhandlung wurde Gerhard Krump zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 60 Euro verurteilt, davon werden 50 Tage bedingt nachgesehen. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil. „Es war eine gemeinsame Entscheidung, die Anzeige zu schalten. Den Kopf hinhalten muss nun ich als Obmann“, sagt er und erklärt, die Entschädigung, die er Mario Leiter im Vorfeld angeboten hatte, spenden zu wollen. Mario Leiter fordert hingegen, was in der Zeitungsanzeige von ihm verlangt wurde: den sofortigen Rücktritt aus allen politischen Funktionen. vn-sms
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