Freispruch im Zweifel für Strache

Vorarlberg / 29.07.2022 • 22:41 Uhr / 2 Minuten Lesezeit
Der frühere FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und der Immobilien-Unternehmer Siegfried Stieglitz wurden am Freitag freigesprochen. APA/Georg Hochmuth
Der frühere FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und der Immobilien-Unternehmer Siegfried Stieglitz wurden am Freitag freigesprochen. APA/Georg Hochmuth

Richterin sah keinen strafbaren Zusammenhang zwischen Vereinsspende und Posten.

Wien Erstinstanzlicher Sieg für den ehemaligen FPÖ-Chef und Ex-Vizekanzler vor Gericht: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte Heinz-Christian Strache vorgeworfen, sich von seinem Freund Siegfried Stieglitz bestechen zu lassen, um in den Aufsichtsrat der Autobahngesellschaft Asfinag zu gelangen. Beide Angeklagten hatten sich für unschuldig erklärt. Richterin Mona Zink entschied nun im Zweifel zugunsten der Angeklagten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Unschön“ interveniert

Der 53-jährige Ex-Politiker war verdächtigt worden, während der Regierungszeit von ÖVP und FPÖ als Vizekanzler im Gegenzug für Spenden an einen FPÖ-nahen Verein Stieglitz zu dem Aufsichtsratsposten verholfen zu haben. Den Vorwurf der Staatsanwaltschaft sah das Landgericht Wien am Freitag aber als nicht zweifelsfrei erwiesen an.

Der Unternehmer habe zugunsten seiner Bestellung zwar „unschön“ interveniert. Es sei aber nicht belegt, dass Strache von der Spende des Unternehmers gewusst habe, so die Richterin. „Das Gericht darf nur dann verurteilen, wenn subjektiv volle Gewissheit über Täterschaft und Schuld besteht“, begründete die Richterin. 

Strache zeigte sich in einer ersten Reaktion nach dem Urteil „dankbar und erleichtert, dass die falschen Vorwürfe entkräftet wurden“. In einem anderen Korruptionsverfahren war Strache 2021 wegen Bestechlichkeit zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Er soll dem befreundeten Eigentümer einer Privatklinik zu einer vorteilhaften Gesetzesänderung verholfen haben. Strache hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. VN-JUS

„Das Gericht darf nur verurteilen, wenn volle Gewissheit über die Schuld besteht.“

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