Viele offene Fragen

Vorarlberg / 29.07.2022 • 22:40 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Der angepasste Impfstoff kann im August bereitgestellt werden. AP
Der angepasste Impfstoff kann im August bereitgestellt werden. AP

Experte sieht durch Quarantäne-Aus Probleme auf die Betriebe zukommen.

schwarzach Ab Montag ist es mit der Corona-Quarantäne für Corona-Infizierte vorbei. Dann müssen positiv Getestete nicht mehr zwingend zu Hause bleiben. Wer sich dazu in der Lage fühlt, kann mit Maske die meisten Orte betreten, darunter auch den Arbeitsplatz. So sehen das die von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) diese Woche verkündeten Änderungen vor. Es sind aber noch viele Fragen offen. Der Arbeitsrechtler Martin Gruber-Risak von der Universität Wien spricht von einer grundlegenden Kursänderung, die auch unglücklich kommuniziert worden sei. Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sieht er Konfliktpotenzial.

Arbeit trotz Symptomen

„Erkrankte, die Symptome haben, aber nicht dienstunfähig sind, sprich: vielleicht erkältet sind und husten, müssen zur Arbeit kommen.“ So erklärt der Experte die Vorgaben der neuen Verordnung. Es reiche, dass die betroffene, positiv getestete Person eine Maske am Arbeitsplatz trage. Aus dieser Verkehrsbeschränkung können sie sich ab dem fünften Tag freitesten, sonst dauert sie zehn Tage. Der Arbeitsrechtler gibt in diesem Zusammenhang zu bedenken: „Mitarbeiter dürfen nur krankgeschrieben werden, wenn sie dienstunfähig sind.“ Es sei aber anzunehmen, dass viele Ärztinnen und Ärzte großzügig vorgehen. Auch die Wiedereinführung der elektronischen Krankmeldung könne dazu beitragen, dass viele, die zwar infiziert, aber streng genommen nicht dienstunfähig sind, zu Hause bleiben. Der Experte sieht einen möglichen Konflikt zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufziehen. Denn in der Vergangenheit erhielten betroffene Unternehmen für abgesonderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Entschädigung. „Dem Arbeitgeber ergaben sich keine zusätzlichen Kosten – außer, dass der betroffene Mitarbeiter ausfällt.“ Das hat sich nun geändert. Deshalb falle für den Unternehmer auch der Anreiz weg, strenger als die gesetzliche Vorgabe zu sein. „Es wird mehr Druck geben, mit Maske zu arbeiten, oder sich einfach gar nicht mehr testen zu lassen.“ Kolleginnen und Kollegen, die mit Corona-positiven Mitarbeitern zusammenarbeiten müssen, hätten außerdem wenig Handhabe, dagegen vorzugehen, erläutert Gruber-Risak. „Der Gesetzgeber sagt, dass die Maske epidemiologisch reicht.“

Der Arbeitsrechtler vermisst darüber hinaus eine genaue Erklärung dieser „grundlegenden Kursänderung“ durch die Politik. Seit Jahren hätte sie auf die Gefahren von Covid19 und die Spätfolgen hingewiesen. Nun halte sie hingegen auf einmal die Eigenverantwortung hoch.

Kammer will Präzisierung

Auch die Arbeiterkammer ortet noch viele ungeklärte Aspekte. Die Vorgaben der Bundesregierung seien ungenau, Begriffe wie die Fürsorgepflicht müssten präzisiert werden. „Arbeitsrechtlich betritt man auf vielen Ebenen absolutes Neuland und verlagert die Rechtsauslegung in die Betriebe“, betonte deren Arbeitsrechtsexperte Philipp Brokes. Neben anderen kritisierten etwa auch die grünen Gewerkschafter die Änderungen. So sprach Karin Stanger, von der AUGE/UG (Alternative, Grüne und Unabhängige Gewerkschafter*innen) am Freitag von einer unverantwortlichen Entscheidung, die ohne Not und gegen den Rat vieler Experten durchgeboxt worden sei.

Minister Rauch verteidigte die Änderung zuletzt in der „ZiB2“. Angesichts der neuen Varianten, der nun verfügbaren Medikamente und der Impfung halte er die Entscheidung für vertretbar. VN-RAM

Du hast einen Tipp für die VN Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@vn.at.