Österreich in einer neuen Phase

Vorarlberg / 31.07.2022 • 22:08 Uhr / 5 Minuten Lesezeit
Wer positiv getestet ist, kann trotzdem unter Menschen gehen – allerdings mit FFP2-Maske. Für Betroffene sind auch Betretungsverbote in Kraft. APA/Fohringer
Wer positiv getestet ist, kann trotzdem unter Menschen gehen – allerdings mit FFP2-Maske. Für Betroffene sind auch Betretungsverbote in Kraft. APA/Fohringer

Verkehrsbeschränkungen für Infizierte: Das gilt es ab heute zu beachten.

Schwarzach Österreich startet in eine neue Phase im Umgang mit der Coronapandemie. Denn ab heute, dem 1. August, gehört die Quarantäne der Vergangenheit an. In den letzten Tagen gab es viel Kritik an der Vorgangsweise der Bundesregierung. Das Land verweist hingegen auf die Eigenverantwortung. „Dieses Virus wird bleiben, die neuen Regelungen helfen uns dabei, damit leben zu lernen“, teilte Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher (ÖVP) am Sonntag mit. Das Nachbarland Schweiz beweise seit Monaten, dass das möglich sei. Wie auch in Liechtenstein endete dort die Isolationspflicht für Infizierte bereits im April. Rüscher fasst die neuen Bestimmungen folgendermaßen zusammen: Wer krank ist, geht in den Krankenstand. Wer keine oder nur leichte Symptome hat, bleibt im Alltag vorsichtig und trägt eine Maske.

Durchgehend Maske

Doch wie sieht das in der Praxis aus? Ab Montag werden positiv Getestete nicht mehr mit einem Bescheid abgesondert. Für sie gelten stattdessen sogenannte Verkehrsbeschränkungen. Das heißt, dass sie im Kontakt mit anderen Menschen durchgehend eine FFP2-Maske tragen müssen. Sie dürfen damit fast überall hin, auch an den Arbeitsplatz. Andernfalls brauchen sie dort eine Krankmeldung. Das ist nun auch wieder auf elektronischem Wege möglich – allerdings nur für Covid19, nicht für andere Krankheiten, bestätigte das Gesundheitsministerium am Wochenende. Betretungsverbote gelten für Infizierte beispielsweise in Alten- und Pflegeheimen, stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe, Krankenhäusern, Kuranstalten, Kindergärten und Volksschulen.

Es gibt aber Ausnahmen. Für infizierte Mitarbeiter und Betreiber der genannten Einrichtungen ist beispielsweise kein Betretungsverbot in Kraft. Wie das Land mitteilt, dürfen sie mit Maske arbeiten, sofern sie keine Symptome haben. Positiv getestete Eltern können ihre Kinder in den Kindergarten oder die Volksschulen bringen. Auch hier ist die Maske wieder Vorgabe. Infizierte Kinder unter elf Jahren dürfen diese Einrichtungen aber nicht betreten.

Pflegeorganisationen kritisch

Der Kurswechsel der Politik sorgte in den letzten Tagen für ordentlich Wirbel. Am Wochenende kritisierten Pflegeorganisationen die auslaufende Quarantänepflicht. Positive Mitarbeiter in der Pflege einzusetzen, stehe im absoluten Widerspruch zur Fürsorgepflicht, sagte Alex Bodmann, Vorsitzender des Interessensverbands der Arbeitgeberverbände der Freien Wohlfahrt. Diesem gehören etwa die Caritas, die Diakonie, das Rote Kreuz und die Sozialwirtschaft Österreich an. Der Corona-Beauftragte der Vorarlberger Ärztekammer, Robert Spiegel, hält die Abschaffung hingegen für vertretbar, wenn auch schlecht gemacht, wie er im VN-Gespräch etwa mit Blick auf die Vorgangsweise in Gasthäusern betonte. Da Infizierte in Kontakt mit anderen durchgehend FFP2-Maske tragen müssen, dürfen sie diese auch nicht zum Essen und Trinken absetzen. Sie können also theoretisch an einem Tisch mit anderen sitzen, aber nichts konsumieren. „Da müsste man weiterdenken.“ Grundsätzlich hat der Mediziner aber keine großen Bedenken. Er hebt die Bedeutung der vollständigen, also dreifachen Impfung hervor. Risikopatientinnen und –patienten sollten sich indes den vierten Stich abholen. „Die Impfung ist das Wichtigste.“ Dazu käme der Einsatz von antiviralen Medikamenten und Social-Distancing-Maßnahmen, wenn diese notwendig seien. Es gelte nun, Eigenverantwortung an den Tag zu legen und Vorsicht walten zu lassen.

Änderung beim grünen Pass

Das Ende der Quarantäne ist vielleicht die wichtigste, wenn auch nicht die einzige Änderung im August. Auch beim grünen Pass gibt es eine Neuerung. Ab 23. August reicht eine Kombination von Impfung und Genesung nicht mehr für einen 3G-Nachweis aus, informiert das Land. Für die Grundimmunisierung sind einheitlich drei Stiche notwendig. Eine Genesung vor der ersten Impfung ist kein eigenes „immunologisches Ereignis“ mehr. Sie ist zwar sechs Monate lang als Nachweis gültig, ersetzt aber keine Impfung. VN-RAM

„Die neuen Regelungen helfen uns dabei, damit leben zu lernen.“

Du hast einen Tipp für die VN Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@vn.at.