Den Verlobten im Streit schwer verletzt

Vorarlberg / 09.08.2022 • 22:08 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Die Angeklagte vor Beginn der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Eckert
Die Angeklagte vor Beginn der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Eckert

Frau nach Messerattacke zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt.

Feldkirch Die Angeklagte und ihr Opfer hatten sich vor Jahren am gemeinsamen Arbeitsplatz bei einer Oberländer Elektronikfirma kennengelernt. Seit zwei Jahren sind sie ein Paar, im März verlobten sich die beiden sogar. Enge Wohnverhältnisse und der Kontakt zur früheren Partnerin des Mannes sorgten immer wieder für Streit und Eifersuchtsszenen. An jenem Nachmittag im Mai dieses Jahres ging es zunächst um ein harmloses Geplänkel. Abgelaufene Lebensmittel im Kühlschrank sorgten für Diskussionen. Zornig warf der Mann Bratwürste und eine eineinhalb Liter-Flasche Eistee gegen die Frau. Die wiederum geriet so in Fahrt, dass sie gleich zu zwei Küchenmessern griff.

Eines mit einer zwanzig Zentimeter langen Klinge rammte sie ihrem Lebensgefährten in den Oberbauch.

Noch Glück gehabt

„Aua, aua, ruf einen Krankenwagen“, jammerte der Verletzte. „Ruf ihn doch selber“, entgegnete die Frau. Anschließend wies die Täterin ihren Sohn an, die Rettung zu rufen. Schlussendlich wählte sie selbst die Notrufnummer. Der Verletzte hatte großes Glück. Bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch bestätigt der Gerichtsmediziner, dass der Stich recht heftig gewesen sein muss und spricht von „erheblicher Energieeinwirkung“.

Mittlerweile geht es dem Mann wieder gut. Damals wurde sogar die Leber angestochen, er musste notoperiert werden. Die Verletzung heilte ohne Komplikationen. Mittlerweile haben sich die beiden wieder versöhnt. „Ich möchte, dass sie glimpflich davonkommt und nicht mehr lange in Haft sitzen muss“, wünscht sich der Mann als Zeuge. Opferanwalt Stefan Denifl beantragt bescheidene 50 Euro als symbolisches Teilschmerzengeld, das wird vom Senat zugesprochen. Die Angeklagte beteuert, dass ihr alles schrecklich leid tue. „Ich habe mich sofort nach ihm erkundigt, ihm geschrieben, ihm gute Besserung ausrichten lassen“, erzählt sie.

Der Senat ist überzeugt, dass es der Frau damals bei dem Streit geradezu darauf ankam, das Gegenüber schwer zu verletzen. Die Angeklagte dementiert dies und beteuert unter Tränen, dass das nie ihr Ziel gewesen sei. Als Strafe werden 24 Monate Haft festgesetzt. Der Frau kommen ihre bisherige Unbescholtenheit und das Geständnis zugute. Acht Monate Haft werden unbedingt ausgesprochen, 16 auf Bewährung. Als Ersttäterin hat sie gute Chancen, nach der „Halbzeit“, also vier Monaten, vorzeitig bedingt entlassen zu werden. Somit könnte die Oberländerin bereits nach der ersten Septemberwoche die Haftanstalt verlassen. Die Frau ist froh über die Entscheidung, akzeptiert das Urteil und auch Staatsanwalt Johannes Hartmann ist mit dem Urteil des Schöffensenats einverstanden. Somit ist es rechtskräftig. EC