Dem Mitschüler teure Schuhe gestohlen

Vorarlberg / 10.08.2022 • 22:04 Uhr / 3 Minuten Lesezeit

Feldkirch Eigentlich war am Landesgericht Feldkirch ein Einbruchsdiebstahl angeklagt. Einem 14-Jährigen, der sich das begehrte Turnschuh-Sondermodell Nike-Air mühsam zusammengespart hatte, war eben dieses gestohlen worden. Die Schuhe hatten deshalb einen stolzen Preis von 255 Euro, weil sie nicht so wie das gängige Modell in Weiß gefertigt sind, sondern in einem besonderen Blau.

Die Schüler des Bludenzer Gymnasiums sichern ihren Spind mit einem Zahlenschloss. Doch der Junge weiß nicht mehr sicher, ob er es an jenem Morgen tatsächlich versperrt hatte. Jedenfalls kehrte er vom Sportunterricht zurück und seine Lieblingsschuhe waren weg. Der Spind war offen, das Schloss hing funktionslos an der Türe. Ob es jemand inzwischen geöffnet hatte oder er es selbst unverschlossen zurückgelassen hatte, bleibt unklar. Somit kann dem Dieb lediglich ein normaler und kein Einbruchsdiebstahl angelastet werden.

Im Internet gefunden

Der 15-jährige Dieb, der nun als Angeklagter vor Gericht sitzt, hat bereits eine Vorstrafe. Bereits im Mai wurde er wegen Diebstahls verurteilt. Er bekommt 20 Euro Taschengeld pro Monat. Diesen Betrag wollte er offenbar aufbessern. Er bot die gestohlenen Schuhe auf einer Internetverkaufsplattform an. Doch dummerweise fand sie dort genau der Bestohlene wieder und erstattete Anzeige.

Inzwischen hat der 15-Jährige die beinahe neuwertigen Schuhe dem Eigentümer zurückgegeben und sich entschuldigt. Auf Nachfrage des Richters erklärt der junge Mann, er habe die Spinde nur aus Langeweile durchgeschaut. Außer den Turnschuhen habe er nichts gefunden, bei rund fünf Spinden habe er hineingesehen, aber nichts entdeckt. Was er getan hätte, wenn er etwas vorgefunden hätte, wird nicht erörtert. Die Mutter des 14-jährigen Diebstahlsopfers zeigt sich sehr versöhnlich und verständnisvoll. Die Eltern der Jugendlichen scheinen die Sache ohne weiteren Groll abgehakt zu haben.

Staatsanwältin Konstanze Manhart räumt ein, dass hier manches im Dunkeln bleibt. Warum das Schloss offen statt zu war, wird man nie erfahren. „Jedenfalls scheint die Version des Angeklagten ebenso plausibel wie die anderen Möglichkeiten“, räumt die öffentliche Anklägerin ein. Als Geldstrafe für den Diebstahl werden 120 Euro festgelegt. Der Schüler verdient ja noch nichts. Mildernd war vor allem das Geständnis, die Entschuldigung und dass der Schaden wieder gutgemacht wurde. EC