Reaktivierung von Kohlekraftwerk

Notverordnung für Mellach wird Energielenkungsbeirat vorgelegt.
Wien Die Verordnung für die Reaktivierung des klimaschädlichen Kohlekraftwerks in Mellach wird am Mittwoch dem Energielenkungsbeirat vorgelegt, informiert das Klimaministerium. Betroffen sind auch Kraftwerke, die sowohl mit Gas als auch mit Öl betrieben werden können. Ziel ist, dass Energieversorger und Industrie im Fall eines Gasmangels oder Lieferstopps andere Brennstoffe wie Kohle, Öl oder Biomasse einsetzen.
Konkret werden alle Kraftwerke, Fernheizwerke und Industrieunternehmen mit einer vertraglich festgelegten Höchstleistung von mehr als 50.000 kWh pro Stunde verpflichtet, alle Vorkehrungen zu treffen, um im Notfall mit einem anderen Energieträger als Gas den Betrieb fortzuführen. Die Verordnung richtet sich somit an alle Großverbraucher von Erdgas, die technisch, wirtschaftlich und rechtlich in der Lage sind, umzurüsten. Die Kosten für die Umrüstung werden den betroffenen Unternehmen zur Gänze ersetzt. Nach dem Energielenkungsbeirat kommt die Verordnung in den Hauptausschuss des Nationalrates, wo für den Beschluss eine Zweidrittelmehrheit benötigt wird. ÖVP und Grüne brauchen also eine der beiden großen Oppositionsparteien SPÖ oder FPÖ.